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Kompetenzen — Antworten zum Lehrplan 21
und Können also auch das Wollen. Mit dem Wollen ist es so eine Sache. Bei mir sträuben sich die freiheitlichen Nackenhaare, wenn mir jemand sagt, dass ich wollen muss. Man kann das aber auch viel positiver erstrebenswert präsentieren, damit ich mich darauf einlasse. Lernen funktioniert nur in Freiheit. Aber Freiheit beinhaltet auch die Möglichkeit der Einsicht in die Notwendigkeit. Ich kann also auch lernen, wenn
Beurteilen und Fördern – Notwendige Noten?
Beitrag von Prof. Dr. Jürgen Oelkers: Sind Noten in der Schule notwendig? Über Noten öffentlich zu diskutieren, ist nicht ganz leicht und auch heikel, denn das Thema ist besetzt und dies negativ. V
Ethik und Religion — Der interreligiöse Dialog
produktives Zueinander und Miteinander ist das Ziel. Natürlich muss trotzdem jeder Einzelne die Freiheit haben, auch die Glaubensgemeinschaft zu wechseln. Wenden wir uns der Schweiz zu. Auf welcher Grundlage
Auf der Flucht — Projekt Menzingen
Weihnachten zehn Gäste des Bundesasylzentrums willkommen. Für den Adventsprojekttag hatten wir Freiwillige eingeladen, an einem Musikprojekt der Schule Menzingen teilzunehmen. Die Behörden vor Ort zeigten
Alters- und Hinterlassenenversicherung
(lit. c). 7.2 Sodann ist zu prüfen, ob die Beschwerdeführerin freiwillig in der AHV versichert war. 7.2.1 Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung setzt grundsätzlich eine schriftliche Anmeldung voraus ätiger nicht mit der freiwilligen Versicherung nach Art. 2 AHVG gleichzusetzen ist. Nach damals geltendem Recht konnten sich im Ausland niedergelassene Schweizerbürger freiwillig versichern lassen (vgl Beschwerdeführerin noch ihr Ehemann je freiwillig in der AHV versichert. Dies geht zweifelsfrei aus den Akten hervor. Die Ausgleichskasse erklärte dazu, freiwillige Versicherungszeiten würden über die S
Art. 1a AHVG
(lit. c). 7.2 Sodann ist zu prüfen, ob die Beschwerdeführerin freiwillig in der AHV versichert war. 7.2.1 Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung setzt grundsätzlich eine schriftliche Anmeldung voraus ätiger nicht mit der freiwilligen Versicherung nach Art. 2 AHVG gleichzusetzen ist. Nach damals geltendem Recht konnten sich im Ausland niedergelassene Schweizerbürger freiwillig versichern lassen (vgl Beschwerdeführerin noch ihr Ehemann je freiwillig in der AHV versichert. Dies geht zweifelsfrei aus den Akten hervor. Die Ausgleichskasse erklärte dazu, freiwillige Versicherungszeiten würden über die S
Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie (Quarantäne)
Regeste: Art. 7 Abs. 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage (in der Fassung vom 13. September 2021) – Der in dieser Bestimmung genannte enge Kontakt ist im vorliegenden Fall im Rahmen des Schulunterri
Gesundheitswesen
Regeste: Art. 7 Abs. 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage (in der Fassung vom 13. September 2021) – Der in dieser Bestimmung genannte enge Kontakt ist im vorliegenden Fall im Rahmen des Schulunterri
Denkmalschutz, Entlassung aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler
Regeste: § 39 DMSG, Art. 12 NHG – Eine Beschwerdelegitimation von gesamtschweizerischen Vereinigungen gegen Entscheide über die Entlassung eines Objekts aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäle
§ 39 DMSG, Art. 12 NHG; § 39 DMSG, § 338a PBG/ZH, Art. 33 RPG, § 41 VRG; §§ 2 und 25 DMSG
Regeste: § 39 DMSG, Art. 12 NHG – Eine Beschwerdelegitimation von gesamtschweizerischen Vereinigungen gegen Entscheide über die Entlassung eines Objekts aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäle

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