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Natur und Freizeit
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Die reizvolle Zuger Landschaft mit zwei malerischen Seen lädt zum Erholen und Geniessen ein. Das lebhafte Vereinsleben und die nahe Bergwelt eröffnen unzählige Freizeit- und Sportmöglichkeiten. Zug u
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Vorbereitungs, Auschaffungs - und Durchsetzungshaft
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den Entscheid des Amtes befinden: Bei Nichtbestätigung werden die gefangenen Personen wieder in Freiheit entlassen.
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Soziale Betreuung
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sicher, die freiwillig in Anspruch genommen werden kann. Art. 96 StGB
Die Kantone stellen für die Dauer des Strafverfahrens und des Strafvollzugs eine soziale Betreuung sicher, die freiwillig in Anspruch
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Freiheitsstrafen Art. 74 ff. StGB
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Freiheitsstrafen Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten können auf Gesuch hin in Form der Gemeinnützigen Arbeit vollzogen werden. Bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr besteht die Möglichkeit des Vollzugs einem Jahr werden in geschlossenen oder offenen Strafvollzugsanstalten durchgeführt.
Eine Freiheitsstrafe soll den Schutz der Öffentlichkeit gewährleisten und zur Resozialisierung der verurteilten Person
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Medienstelle der Zuger Strafverfolgungsbehörden
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n (Zuger Polizei und Staatsanwaltschaft des Kantons Zug) steht Medienschaffenden von Montag bis Freitag zu den Bürozeiten zur Verfügung. Für die Bewältigung aussergewöhnlicher Ereignisse nachts, an Wochenenden
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Bedingte Entlassung
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vorzeitig (bedingt) aus dem Freiheitsentzug entlassen. Ausnahmsweise ist eine bedingte Entlassung nach der Hälfte der Strafverbüssung, ebenfalls minimal nach 3 Monaten, möglich. Eine spezielle Regelung gilt bei Bedingte Entlassung A) Freiheitsstrafen (Art. 86 StGB) In der Regel wird die verurteilte Person nach einer Strafverbüssung von zwei Dritteln einer Strafe, frühstens jedoch nach 3 Monaten, vorzeitig Massnahmen (Art. 62 StGB) Sobald der Zustand der verurteilten Person es rechtfertigt, sich in der Freiheit zu bewähren, wird sie bedingt aus der Massnahme entlassen. Die Vollzugsbehörde hat ein Mal jährlich
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Untersuchungshaft
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eine mit Freiheitsstrafe bedrohte deliktische Handlung vorliegt, in Untersuchungshaft nehmen. Strafuntersuchungsbehörden können Personen, bei denen der dringende Verdacht auf eine mit Freiheitsstrafe bedrohte Untersuchung nicht zu gefährden, wird der Verkehr mit der Aussenwelt kontrolliert. D.h. dass kein freier Telefonverkehr mehr erlaubt, nur noch Briefverkehr über die Kontrolle der Untersuchungsbehörden möglich
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2009
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Eidg. Volksabstimmungen 2009 Abstimmungsresultate für den Kanton Zug Bundesbeschluss vom 3. Okt. 2008 zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr (BBl 2008 8231) Volksiniti
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2016 Ergänzungswahl Regierungsrat - Wahlvorschlagsformular (PDF)
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ar PDF für die Ergänzungswahl vom 17. Januar 2016 für ein Mitglied des Regierungsrats infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsperiode 2015-2018)
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2016-06-05 Formular Ergänzungswahl für ein Mitglied des Verwaltungsgerichts vom 5. Juni 2016 (PDF)
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Ergänzungswahl vom 5. Juni 2016 für ein Mitglied des Verwaltungsgerichts infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsperiode 2013-2018)