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Beiträge à fonds perdu Landwirtschaft
In der Hügelzone, im Berg- und im Sömmerungsgebiet werden Beiträge ausgerichtet für den Bau oder Kauf von Ökonomiegebäuden oder für Bodenverbesserungsmassnahmen. An Haupterwerbsbetriebe und Betriebs-
Öffentlichrechtliche Regelungen Bäuerliches Bodenrecht
Regelungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auf Stufe des öffentlichen Rechtes: Realteilungs- und Zerstückelungsverbot, Erwerb, Verhütung vor Überschuldung Das BGBB regelt das Realte
Starthilfen Landwirtschaft
Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit für Junglandwirte mit einem Haupterwerbsbetrieb. Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit, der Junglandwirte
Wetter und Erntearbeiten
Wetter und Erntearbeiten In Cham fällt pro Jahr im Durchschnitt etwa 810 mm Regen, welcher sich etwa gleichmässig auf das Jahr verteilt. Ein Millimeter Regen entspricht etwa 1 Liter pro Quadratmeter.
The Education at the Schluechthof school
The Education at the Schluechthof school The Schluechthof offers the following courses in different modules: basic education The 3-year basic education offers prospective farmers a practical and ve
Alternative Energie
Alternative Energie Holz Holz ist ein Energieträger, welcher Regional gut verfügbar ist. Durch die Verbrennung von Holz wird Energie in Form von Wärme gewonnen. Das CO2 welches bei der Verbrennung
1. Overview
Overview The estate farm of the Agricultural Education and Counseling Center produces at two locations: firstly on the estate farm Schluechthof in Cham, and secondly since 2017 at the Chamau site in
Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
Regeste: – Die Generalklausel von Art. 2 UWG erfasst auch Rufschädigungen des Mitbewerbers, soweit die Spezialvorschriften nicht eingreifen. Beim Tatbestand von Art. 3 lit. a UWG geht es um die Her
§§ 11 und 12 des Personalgesetzes
Regeste: – öffentliches Personalrecht; nichtige Kündigung. Prüfung von Amtes wegen, ob eine Kündigung nichtig sei (Erw. 3.1.). Es ist unerheblich, ob das Amt Y und/oder die Direktion X im Zeitpunkt
Gemeinde- und Bürgerrecht
Regeste: Art. 8 BV - Die Statutenbestimmung einer Korporationsgemeinde, welche die Vererbung des Genossenrechts durch Personen, die nicht durch Geburt, Abstammung oder Adoption Korporationsbürger ge

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