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Beiträge à fonds perdu Landwirtschaft
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In der Hügelzone, im Berg- und im Sömmerungsgebiet werden Beiträge ausgerichtet für den Bau oder Kauf von Ökonomiegebäuden oder für Bodenverbesserungsmassnahmen. An Haupterwerbsbetriebe und Betriebs-
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Öffentlichrechtliche Regelungen Bäuerliches Bodenrecht
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Regelungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auf Stufe des öffentlichen Rechtes: Realteilungs- und Zerstückelungsverbot, Erwerb, Verhütung vor Überschuldung Das BGBB regelt das Realte
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Starthilfen Landwirtschaft
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Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit für Junglandwirte mit einem Haupterwerbsbetrieb. Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit, der Junglandwirte
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Wetter und Erntearbeiten
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Wetter und Erntearbeiten In Cham fällt pro Jahr im Durchschnitt etwa 810 mm Regen, welcher sich etwa gleichmässig auf das Jahr verteilt. Ein Millimeter Regen entspricht etwa 1 Liter pro Quadratmeter.
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The Education at the Schluechthof school
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The Education at the Schluechthof school The Schluechthof offers the following courses in different modules:
basic education The 3-year basic education offers prospective farmers a practical and ve
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Alternative Energie
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Alternative Energie Holz
Holz ist ein Energieträger, welcher Regional gut verfügbar ist. Durch die Verbrennung von Holz wird Energie in Form von Wärme gewonnen. Das CO2 welches bei der Verbrennung
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1. Overview
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Overview The estate farm of the Agricultural Education and Counseling Center produces at two locations: firstly on the estate farm Schluechthof in Cham, and secondly since 2017 at the Chamau site in
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Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
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Regeste:
– Die Generalklausel von Art. 2 UWG erfasst auch Rufschädigungen des Mitbewerbers, soweit die Spezialvorschriften nicht eingreifen. Beim Tatbestand von Art. 3 lit. a UWG geht es um die Her
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§§ 11 und 12 des Personalgesetzes
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Regeste:
– öffentliches Personalrecht; nichtige Kündigung. Prüfung von Amtes wegen, ob eine Kündigung nichtig sei (Erw. 3.1.). Es ist unerheblich, ob das Amt Y und/oder die Direktion X im Zeitpunkt
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Gemeinde- und Bürgerrecht
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Regeste:
Art. 8 BV - Die Statutenbestimmung einer Korporationsgemeinde, welche die Vererbung des Genossenrechts durch Personen, die nicht durch Geburt, Abstammung oder Adoption Korporationsbürger ge