Landwirtschaftsamt
Wir vollziehen die eidgenössischen und kantonalen Landwirtschaftsgesetze, fördern die Landwirtschaft und wahren ihre Interessen im Rahmen der raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons.
Wir berechnen die Direktzahlungen, verwalten alle Flächen, entscheiden über Strukturverbesserungen, beraten Landeigentümer, Bewirtschafter und Kaufwillige im landwirtschaftlichen Pachtrecht sowie bäuerlichen Bodenrecht und erteilen Bewilligungen.
Unser Team achtet auf ein gutes Vertrauensverhältnis mit den Zuger Landwirten & Landwirtinnen und bemüht sich im Vollzug um Augenmass und die Gleichbehandlung aller.