Landwirtschaftsamt
Wir vollziehen die eidgenössischen und kantonalen Landwirtschaftsgesetze, fördern die Landwirtschaft und wahren ihre Interessen im Rahmen der raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons.
Wir berechnen die Direktzahlungen, verwalten alle Flächen, entscheiden über Strukturverbesserungen, beraten Landeigentümer, Bewirtschafter und Kaufwillige im landwirtschaftlichen Pachtrecht sowie bäuerlichen Bodenrecht und erteilen Bewilligungen.
Unser Team achtet auf ein gutes Vertrauensverhältnis mit den Zuger Landwirten & Landwirtinnen und bemüht sich im Vollzug um Augenmass und die Gleichbehandlung aller.
Neues Coronavirus
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat eine Rubrik mit häufig gestellten Fragen zum neuen Coronavirus zusammengestellt.
Diese behandeln die Aspekte Betrieb und Tiere. Betreffend Gesundheit informiert primär das Bundesamt für Gesundheit.
Verlängerung des Beitrags für emissionsmindernde Ausbringverfahren

Der Bundesrat hat entschieden, die Motion 19.4392 der Finanzkommission, die die Verlängerung des Beitrags für emissionsmindernde Ausbringverfahren nach Artikel 77 der Direktzahlungsverordnung (DZV) für die Jahre 2020 und 2021 verlangt, anzunehmen. Die Verordnungsänderung wurde am 12. Februar 2020 beschlossen und ist nun in Kraft.
Die Schleppschlaucherfassung ist in Agate bereits offen und es können Gaben rückwirkend ab 01.09.2019 erfasst werden.
Thema
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