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Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform)
gslast. Damit die langfristige Tragbarkeit des EL-Systems gewährleistet werden kann, ist eine grundlegende Reform der EL unabdingbar. Mit der vorliegenden Reform der EL geht der Bundesrat aus Sicht des
Konsultation zu einem interkantonalen Konkordat für eine obligatorische Erdbebenversicherung
ch auf unsere Vernehmlassung des Kantons Zug vom 29. Oktober 2013 in der Beilage. An dieser Grundsatzhaltung hat sich seither nichts geändert. Beantwortung der Fragen Siehe Downloads.
Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG), Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG)
Eidgenössisches Finanzdepartement Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 27. Juni 2014 haben Sie uns eingeladen, bis am 17. Oktober 2014 zu den Entwürfen de
Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Sehr geehrte Damen und Herren Die vorliegende Gesetzesänderung zur Finanzierung der Vorbereitungskurse begrüssen wir prinzipiell, da sie
Änderung der Strafprozessordnung (Umsetzung der Motion 14.3383, Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, Anpassung der Strafprozessordnung)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 1. Dezember 2017 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich
ZGB-Teilrevision (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht) - Leitungskataster (Art. 676 Abs. 4 E-ZGB) - Vernehmlassung
nen Weise. Die Unzulänglichkeit der Grundbucheinrichtung zur Sichtbarmachung von Leitungen zeigt sich weiter darin, dass gar nicht alle Leitungsrechte im Grundbuch eingetragen sind. Ein Leitungskataster mit der Eintragung in das Grundbuch zur Entstehung gelangen. 3. Der Regierungsrat des Kantons Zug beantragt dem Bundesrat, die Möglichkeit einer Überführung der im Grundbuch enthaltenen Leitungsdiens kommunale oder kantonale Leitungskataster, die einen bestimmten Standard erfüllen, das Grundbuch ergänzen und wie das Grundbuch öffentlichen Glauben geniessen. Die Aufnahme der Leitungen in den Kataster begründet
Anhörung zum Entwurf der Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung (KLV) bezüglich Massnahmen im Medikamentenbereich
Antwort an den Bund Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 19. Juni 2014 haben Sie uns eingeladen, im Anhörungsverfahren zur Revision der im Titel vermerkten
Finanzausgleich 2018 zwischen Bund und Kantonen: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)
(FDK) Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Grundlagen für den Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2018, zu der Sie uns mit Brief vom 19. Juni 2017
Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Bundesamt für Gesundheit (BAG) Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 14. September 2018 haben Sie uns eingeladen, bis zum 14. Dezember 2018 zur Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel
Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (Tarmed und Physiotherapie)
Bundesamt für Gesundheit Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 22. März 2017 haben Sie uns eingeladen, bis zum 21. Juni 2017 zur oben genannten Vernehmlassun

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