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Anwaltsrecht
ss, d.h. unter dem Gesichtswinkel der Zweckangemessenheit auszulegen. Für den Beruf eines Grundbuchverwalters dürfe zweifellos gefordert werden, dass der Anwärter nicht wegen eines Tatbestandes vorbestraft Frage stellen würde. 2.3 Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit sind demnach die konkreten Umstände auf die Zweckangemessenheit hin zu prüfen. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gilt auch bei rein formellen Betrachtungsweise begnügen. Vielmehr sei aufgrund des aus Art. 4 BV abgeleiteten Grundsatzes der Verhältnismässigkeit konkret zu prüfen, ob die Lebensführung des Anwärters mit einem Makel
Art. 84 und Art. 85 Abs. 1 ZPO analog; Art. 221 Abs. 1 lit. b ZPO; Art. 684 ZGB
anderen ergibt sich die Pflicht, unklare oder unvollständige Rechtsbegehren auszulegen, aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäss Art. 52 ZPO (Hurni, Berner Kommentar, 2012, Art. 52 ZPO N 18 ff. mit haben will. Mithin ist es weder überspitzt formalistisch, noch stellt es einen Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar, wenn das Rechtsbegehren nicht in konkrete Massnahmen «uminterpretiert»
Strafrechtspflege
das Erstellen von Kopien) erbringen, so hätten sie mangels gesetzlicher Grundlage keinen Anspruch auf Entschädigung. Eine Grundlage biete auch nicht Art. 434 Abs. 1 StPO, weil die Aufwendungen nicht durch bestehe für den Adressaten einer Editionsverfügung eine Herausgabepflicht, wobei diesbezüglich der Grundsatz der Unentgeltlichkeit gelte. Der Gesetzgeber habe bewusst darauf verzichtet, den zur Edition au
Update Bildungspolitik – Ende Juni bis August 2019
Vorgehen: RRB zur Beitrittsabsicht Kanton Zug abholen und Klärung der offenen Punkte: Rechtliche Grundlagen für Beitritt vorhanden? Organisatorische Voraussetzungen (Kantonaler Koordinator? Wann wird welche die Werkschule). Kenntnisnahme Bericht Übertrittsverfahren II (Verbesserung der statistischen Grundlagen zu Quoten, Zuweisungen und Übertritten; BIRA betont Wichtigkeit von Längsschnittbetrachtung Übertritt
Update Bildungspolitik – März 2020
Prüfungen, da das Risiko eines Ausfalls von Expertinnen und Experten zu hoch ist. Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass mündliche Prüfungen durchgeführt werden können, aber nicht müssen. Alle Schülerinnen
Update Bildungspolitik – November 2020
müssen ganzheitlich (systemisch) und verbindlich (starke Ergebnisorientierung) behandelt werden. Grundlage bilden ein «innerer Kompass», gemeinsam festgelegte Werte und Regeln, deren Einhaltung kollegial
NIKAS — Neuorganisation IT kantonale Schulen
Das Entlastungsprogramm 2015-2018 hat auch Einsparungen im Bereich IT der kantonalen Schulen zur Folge. Die vom Regierungsrat geforderte Kostenreduktion soll einerseits durch die Vorgabe ... Das Entl
Dürfen Lehrerinnen und Praktikantinnen ein Kopftuch tragen?
Lehrerin Zur Frage, ob Lehrpersonen ein Kopftuch tragen dürfen, besteht ein Bundesgerichtsurteil (BGE 123 I 296). Für das Bundesgericht entspricht ein Verbot einem überwiegenden öffentlichen ... Lehr
Update Bildungspolitik — Dezember 2016 / Januar 2017
Kantonsrat Sitzung vom 26.1.17 Bericht und Antrag zur Motion von Anna Bieri und Laura Dittli betreffend Beitritt des Kantons Zug zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung von ... Kant
Update Zuger Bildungspolitik — Juni 2014
Schulgesetz Teilrevision II und Lehrpersonalgesetz Zur Erinnerung: Wichtige Diskussionspunkte beim Schulgesetz sind die Klassengrössen, die Einführung einer sprachlichen Frühförderung sowie die ... S

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