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Redimensionierung des Gesamtprojekts Binzmühle mit Sanierung der Altbaubestände
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Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung am 29. November 2016, die Planung der Sanierung der Binzmühle voranzutreiben sowie die Remise in Stand zu stellen. Die beiden Zonenplanänderungen, fü
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Update Bildungspolitik – März 2021
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Update Bildungspolitik – März 2021 Testen statt schliessen Seit der zweiten Märzhälfte sind Fallzahlen bzw. Inzidenzen am Steigen. Nach Einschätzung Kantonsarzt stehen wir vor einem starken Anstieg.
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2012: Verwaltungsgericht
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Durchleitungsrecht für eine Meteorwasserleitung gemäss Baubewilligung vom ... als Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen sei (A.).
Im Kanton Zug besteht kein besonderes Enteignungsgesetz. Die gesetzlichen für sämtliche im Generellen Entwässerungsplan enthaltenen Entwässerungsanlagen (E. 3.c).
Dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit folgend wurden sämtliche technisch machbaren, alternativen Linienführungen (wovon ausgegangen werden darf), muss nicht abschliessend beurteilt werden. Denn die gesetzliche Grundlage wie auch das öffentliche Interesse für die formelle Enteignung ergeben sich klar aus dem Gesetz
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§ 3 Zuständigkeiten – Regierungsrat
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1 Der Regierungsrat beschliesst a) Änderungen des kantonalen Richtplanes ohne wesentliche räumliche Auswirkungen; b) ... c) die Trägerschaften von Agglomerationsprogrammen; d) ... e) Ente
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2019: Verwaltungsgericht
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Gemäss Verwaltungsgericht gelten im Verwaltungsverfahren der Untersuchungsgrundsatz und der Grundsatz der Rechtsanwendung von Amtes wegen. Die Vorinstanz verfügte somit über eine umfassende Kognition grundsätzlich eine Eigentumsbeschränkung. Vorliegend beruht die Massnahme aber auf einer gesetzlichen Grundlage (§ 69 PBG). Zudem liegt sie im öffentlichen Interesse. Sie erweist sich aufgrund des geringen Eingriffs
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§ 31 Höhen
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kantonalrechtlich festgelegt. Bei Gebäudeensembles, die in der Höhe (Beispiel: Terrassenhäuser) oder im Grundriss (Beispiel: Reihenhäuser) gestaffelt sind, wird die Gesamthöhe bei jeder Einheit einzeln gemessen
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Zweck und Zuständigkeiten
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1 Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die räumliche Entwicklung des Kantons Zug. Es dient der Umsetzung der raumbezogenen Grundsätze und legt den Rahmen für die gemeindlichen Bauvorschriften
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§ 10b Hochhäuser
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1 Hochhäuser sind Gebäude mit einer Höhe von mehr als 30 m. 2 Sie sind dort zulässig, wo die Bauvorschriften, der Zonenplan und ein Bebauungsplan sie vorsehen.
Materialien Absatz 1 und 2 (neu:
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Einleitung
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1. Juli 2019 in Kraft gesetzt hat. Sie können ausserdem in ihren Bauordnungen eine gesetzliche Grundlage schaffen, welche sie ermächtigt, mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag eine Mehrwertabgabe auch erheblicher Erhöhung des Nutzungsmasses zu erheben. Diese Vorgaben dienen den zugerischen Gemeinden als Grundlage für die nun anstehenden Ortsplanrevisionen.
Die Baudirektion erteilt u. a. baurechtliche Auskünfte
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2017: Verwaltungsgericht
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grosszügige Freiflächen von untergeordneter Bedeutung. Viel eher stand eine optimale Nutzung des Grundareals im Vordergrund. Alle Parzellen sind mit Ligusterhecken umfasst und nur an der nördlichen Grenze massgebend, sondern die Bauvorschriften für die Einzelbauweise der benachbarten Wohnzonen, also die Grundmasse für die Regelbauweise der Zonen W2a und W2b.
Dem Gemeinderat wird ein grosser Ermessensspielraum Regierungsrat hat folglich zu Recht bei der Beurteilung der Quartierverträglichkeit nicht nur die Grundmasse für die Einzelbauweise der Zonen W2a und W2b, sondern auch die Sonderbauvorschriften in Form von