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Mit Robotern die Welt der IT «be-greifen»
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Link zu den Kontaktinfos und den Öffnungszeiten des Didaktischen Zentrums Zug
Der Grundauftrag des Didaktischen Zentrums beinhaltet die Schaffung eines Angebots von didaktischen Medien sowie
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Berichte Fachgruppen Deutsch und ICT/OSKIN
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Umsetzungen der gemeindlichen ICT-Strategien nehmen Fahrt auf, die Nachqualifikationskurse und die Grundlagenmodule in Medien und Informatik sind in vollem Gange, die Lehrpersonen sind motiviert und die praktischen komfortablen Lage, dass mit dem obligatorischen Lehrmittel «Die Sprachstarken» schon ein solide Grundlage geschaffen wurde und so der Übergang vom alten zum neuen Lehrplan geebnet war. Das Lehrmittel bietet
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2003: Verwaltungsgericht
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die betreffende Grundwasserfassung nicht im öffentlichen Interesse liegt.
Auf eine Zone S2 zu verzichten ist nach der Wegleitung nur dann möglich, wenn über dem genutzten Grundwasserleiter ein höheres Wald und Landschaft, BUWAL , zur Ausscheidung von Gewässerschutzbereichen, Grundwasserschutzzone n und Grundwasserschutzarealen stammt aus dem Jahr 1977. Sie wurde 1982 teilrevidiert. Inzwischen liegt ein Immissionsschutz es, aber auch nach seiner Art, Funktion oder dem Verkehrsaufkommen dem Wesen und den Grundzwecken der betreffenden Zone entspricht. Sogar in einer Wohnzone sind Sendeanlagen zulässig, wenn sie
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2000: Regierungsrat
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Das kantonale Gesetz über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 enthält in Bezug auf Gemeindestrassen nur Aussagen über öffentliche Strassen. Geht es um eine Privatstrasse , die weder im Sinne von § 4 A
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2007: Verwaltungsgericht
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timation nicht bereits daraus folgt, dass der Beschwerdeführer in einem Ortsteil wohnt oder Grundeigentum besitzt, in welchem das unerwünschte Bauwerk errichtet werden soll. Die Tatsache, dass ein Bauvorhaben Regierungsrates zur fraglichen Gesetzesbestimmung hervorgeht.
Die klare und eindeutige gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht fehlt, um den Einwohnergemeinden den Erlass eines Verbotes für die Werbung für zu ermöglichen.
Nachtrag: Das in Vorbereitung befindliche Gesundheitsgesetz sieht eine solche Grundlage vor, bzw. legt teilweise selber Verbote fest.Ein altes Bauernhaus mit Remise steht auf einem Grundstück
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2004: Verwaltungsgericht
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zusätzliche(n) Massnahme(n) nach VSS-Norm Nr. 640'273 festlegt.Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzentscheid die umweltrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Mobilfunkantenne n einer eingehenden Der in Art. 9 BV statuierte Anspruch des Bürgers auf Behandlung nach Treu und Glauben (der als Grundrecht verstanden wird) beinhaltet zum einen den Vertrauensschutz (insbesondere den Schutz des Vertrauens kann - wie der Regierungsrat zu Recht festhält - auf verschiedene Weise erreicht werden. Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit darf aber eine entsprechende Auflage nur soweit gehen, wie dies für
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1998: Verwaltungsgericht
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Interessen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Dies gebietet schon der Grundsatz der Rechtsgleichheit.
Das Fehlen von Grundmassen für eine Ortsbildschutzzone bedeutet nicht grössere Baufreiheit. Auch 19 ff. BauG, welche Zonen gebildet werden können.
Die in Art. 22quater der Bundesverfassung grundgelegte Planungspflicht ist durch die zuständigen Planungsbehörden im Sinne der Planungsgrundsätze aus der Sicht der beschwerdeführenden Nachbarin ergibt, dass diese durch die Abweichung von den Grundmassen für die Einzelbauweise erheblich benachteiligt ist.Der Regierungsrat hat in einer wasserrechtlichen
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2009: Verwaltungsgericht
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zulässig, wenn sie auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruhen, durch ein ausreichendes öffentliches Interessen gedeckt sind und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahren (Art. 36 Abs. 1-3 BV) werterhaltende Unterhaltsarbeiten vorgenommen werden, ohne dass Eingriffe in die Substanz und in die Grundstruktur der Baute erforderlich sind. Unter einer " angemessenen Erweiterung " versteht man einerseits ein detaillierter und aussagekräftiger Umgebungsgestaltungsplan, so fehlt eine der wichtigsten Grundlagen für die Beurteilung der Qualität des Bauvorhabens. Dem vorliegenden Baubewilligungsentscheid des
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Räumliche Strategie 2040
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ion abgeschlossen werden. Die Räumliche Strategie 2040 sowie die vier Grundlagenkonzepte bilden nun die Grundlagen für die Phase 2 der Ortsplanungsrevision, in der die grundeigentümerverbindlichen Instrumente
Aufgrund der wertvollen Eingaben im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung wurden die Grundlagenberichte sowie die Räumliche Strategie 2040 überarbeitet. In diesem Prozess wurde auch die Kern- und Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12. April 2021 die Räumliche Strategie 2040 sowie die vier Grundlagenkonzepte verabschiedet. Mit dieser Verabschiedung konnte auch die erste Phase der Ortsplanungsrevision
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Foto-Anforderungen
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Format, Farbe, Position, Kriterien für die Bildaufnahme, Foto-Anforderungen Fotoautomat beim Haupteingang
Kriterien für die Bildaufnahme
Format . - Ideale Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand)