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Ortsplanungsrevision

Ortsplanungsrevision

Neue Projekt-Webseite www.ortsplanung-steinhausen.ch

Die Ortsplanung unserer Gemeinde bestimmt unser Leben mit. Sie gibt vor, wo wir arbeiten, wohnen oder einkaufen. Technisch legt sie fest, wo, was, wie hoch gebaut wird und wo nicht - womit Freiraum und Grünflächen geschützt werden. Der gültige Zonenplan und die Bauordnung basieren auf der Ortsplanung 2000 + aus dem Jahr 2004. Sie erfuhren in der Zwischenzeit einige geringfügige Anpassungen. Eine umfassende Überarbeitung dieser Grundordnung erfolgt etwas alle 10 bis 15 Jahre. Dies bedeutet, dass eine neue Ortsplanungsrevision in Angriff genommen werden muss.

Auch der kantonale Richtplan hat in den letzten Jahren einige Änderungen erfahren. Im Jahr 2018 wurden die Grundzüge der räumlichen Entwicklung im Kantonsrat beraten und am 1. Mai 2019 vom Bundesrat genehmigt.

Ebenso wurde auch das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug (PBG) sowie die Verordnung zum Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug (V PBG) einer Totalrevision unterzogen. Ebenfalls hat der Kanton mit der Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts begonnen.

Parallel zu den erwähnten kantonalen gesetzlichen Anpassungen können die Gemeinden mit ihren Ortsplanungsrevisionen starten. Diese müssen bis spätestens 2025 durch den Regierungsrat genehmigt sein.

Der Gemeinderat Steinhausen hat im Frühjahr 2018 mit der Ortsplanungsrevision formell begonnen. Er hat beschlossen, für diese Revision eine Kerngruppe sowie eine Begleitgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Steinhauser Bevölkerung, einzusetzen. Begleitet wird die Ortsplanungsrevision durch Remund & Kuster, Büro für Raumplanung AG. Unter der Projekt-Webseite www.ortsplanung-steinhausen.ch werden sie über die einzelnen Themen detalliert informiert. Zudem können sie sich dort für den Newsletter anmelden.

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