Termine/Terminplan
Die Ortsplanungsrevision im Kanton Zug müssen bis 2025 genehmigt sein.
Die nächsten Termine:
- 16. April 2025: Veröffentlichung Urnenabstimmungsunterlagen auf www.ortsplanung-steinhausen.ch
- 29. Juni 2025: Urnenabstimmung über die Ortsplanungsrevision
-
Ab 24. Juli 2025: Die zweite Auflage* erfolgt von Donnerstag, 24. Juli 2025, bis und mit Freitag, 25. August 2025, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss des Rathauses Steinhausen, Bahnhofstrasse 3, 6312 Steinhausen
- Ca. 4. Quartal 2025: Bei Annahme der Vorlagen erfolgt die Genehmigung der Ortsplanungsrevision durch den Zuger Regierungsrat
* Ergänzende rechtliche Hinweise: Gemäss § 41 Abs. 3 PBG kann während der Auflagefrist beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Gemeinde hat. Beschwerdefrist: 20 Tage nach § 67 Abs. 2 lit. c PBG, Ablauf der Beschwerdefrist: 13. August 2025, Auflagefrist: 30 Tage nach § 47a Abs. 1 lit. b PBG, Ablauf der Auflagefrist: 25. August.2025