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Kommunaler Verkehrsrichtplan

Kommunaler Verkehrsrichtplan

Der Gemeinderat hat 2021 beschlossen, im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision einen kommunalen Verkehrsrichtplan zu erstellen. Als Grundlage hierfür bildet unter anderem die Räumliche Strategie 2040, welche im April 2021 durch den Gemeinderat erlassen wurde. 

Der kommunale Verkehrsrichtplan ist ein wichtiges behördenverbindliches Strategie- und Führungsinstrument. Der Richtplan gibt vor, wie sich der Verkehr in Steinhausen entwickeln soll, wie die Verkehrsmittel aufeinander abgestimmt werden und wie die räumliche Entwicklung gesteuert wird. Der Richtplantext ist eine Gesamtschau auf die Verkehrssituation in der Gemeinde und verschafft Planungssicherheit. Es werden die Problemfelder analysiert und Strategien entwickelt, wie den Herausforderungen begegnet werden soll. In den vier Teilbereichen Fussverkehr, Veloverkehr, Öffentlicher Verkehr sowie motorisierter Individualverkehr werden die Ergebnisse vertieft. Insbesondere werden Ziele und Massnahmen formuliert, wie diese Ziele erreicht werden können. Ebenso wird der Zeithorizont definiert, bis wann die Massnahmen umgesetzt werden sollen. Die verschiedenen Massnahmen sind in vier Karten verortet. Diese vier Karten – zu jedem Teilbereich eine – sind integraler Bestandteil des kommunalen Verkehrsrichtplans. 

Im März 2022 wurde der kommunale Verkehrsrichtplan zur Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion verabschiedet und eingereicht. Den Bericht der Vorprüfung erfolgte mit Schreiben vom 18. Juli 2022 durch das Amt für Raum und Verkehr des Kantons Zug. 

Bis im Oktober 2022 wurde der kommunale Verkehrsrichtplan aufgrund der Vorprüfung sowie den Inputs aus der Begleitgruppe der Ortsplanungsrevision im Rahmen der internen Vernehmlassung bereinigt. Sämtliche Vorbehalten wurden dabei berücksichtigt. 

Vom 4. November bis 5. Dezember 2022 erfolgte die öffentliche Auflage. Während dieser Auflagefrist konnten interessierte Personen beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben. 

Die verschiedenen Eingaben wurden analysiert und der Verkehrsrichtplan finalisiert. Am 3. April 2023 hat der Gemeinderat den Verkehrsrichtplan beschlossen und der Baudirektion des Kantons Zug zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung wurde bis Ende Juli 2023 in Aussicht gestellt.

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