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Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen (Zwangsmedikation)
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Abs. 2 BV, Art. 434 ZGB – Die medikamentöse Behandlung ohne Zustimmung stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Sie muss sich auf einen detaillierten Behandlungsplan der behandelnden Arztperson stützen; aber durch die verfügende Behörde oder das Gericht entzogen werden kann, oder ob die Anordnung dem Grundsatz nach sofort vollstreckbar ist, indes mit Blick auf die Verhältnismässigkeit die aufschiebende Wirkung zumindest einem Kaderarzt einer Abteilung (siehe dazu BGE 143 III 337 E. 2.4.2) alsdann auf seiner Grundlage anzuordnen ist, wenn die in Art. 434 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 ZGB erwähnten weiteren Voraussetzungen
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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und Schutz der Menschenwürde (Art. 7 BV; vgl. grundlegend zur Menschenwürde als Leitsatz jeglicher staatlichen Tätigkeit sowie als innerster Kern und Grundlage der Freiheitsrechte BGE 127 I 6 E. 5b mit Hinweisen; e Unterbringung muss erforderlich, geeignet und verhältnismässig im engeren Sinne sein. Die Grunderkrankung allein ist zwar notwendige, aber allein nicht ausreichende, Voraussetzung. Im Auge zu behalten 3.2 i.f.). Konkret wird die Bewegungsfreiheit der untergebrachten Person (als Teilgehalt des Grundrechts der persönlichen Freiheit) beschränkt, wenn diese gezwungen wird, gegen ihren Willen in einer
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Übrige mit der Ausübung des Berufes erforderliche Kosten
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Der Pauschalabzug gemäss § 25 Abs. 1 Bst. c StG bzw. Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG steht jeder unselbständig erwerbstätigen Person zu, die der Steuererklärung einen vollständigen Lohnausweis beilegt.Im Pa
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Fürsorgerische Unterbringung
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und Schutz der Menschenwürde (Art. 7 BV; vgl. grundlegend zur Menschenwürde als Leitsatz jeglicher staatlichen Tätigkeit sowie als innerster Kern und Grundlage der Freiheitsrechte BGE 127 I 6 E. 5b mit Hinweisen; e Unterbringung muss erforderlich, geeignet und verhältnismässig im engeren Sinne sein. Die Grunderkrankung allein ist zwar notwendige, aber allein nicht ausreichende, Voraussetzung. Im Auge zu behalten 3.2 i.f.). Konkret wird die Bewegungsfreiheit der untergebrachten Person (als Teilgehalt des Grundrechts der persönlichen Freiheit) beschränkt, wenn diese gezwungen wird, gegen ihren Willen in einer
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Neuste PISA-Ergebnisse: Einschätzung Zuger Bildungsdirektor
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(100'000 Franken) als zu hoch erachtet. Wir haben aber im Rahmen der schweizweiten Überprüfung der Grundkompetenzen auch keinen Hinweis erhalten, dass sich Zug besonders von den anderen Kantonen abheben würde
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Jugendstrafrecht
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Marginalie von Art. 3 JStG). Betreffend Verjährung besteht keine solche Ausnahme, weshalb der erwähnte Grundsatz bzw. der normale persönliche Geltungsbereich gilt. Dies bestätigt sich auch in Anbetracht des G
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Art. 97 f. StGB, Art. 44 Abs. 3 JStPO
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Marginalie von Art. 3 JStG). Betreffend Verjährung besteht keine solche Ausnahme, weshalb der erwähnte Grundsatz bzw. der normale persönliche Geltungsbereich gilt. Dies bestätigt sich auch in Anbetracht des G
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Art. 9 i.V.m. Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA – Löschung des Eintrags im Anwaltsregister
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verfügt die Aufsichtsbehörde über einen grossen Beurteilungsspielraum; sie hat indessen stets den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. Für die Verweigerung des Eintrages bzw. für dessen Löschung
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Anwaltsrecht
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verfügt die Aufsichtsbehörde über einen grossen Beurteilungsspielraum; sie hat indessen stets den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. Für die Verweigerung des Eintrages bzw. für dessen Löschung
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Gesellschaftsrecht
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Regeste:
Es liegt in der Kompetenz des Vorsitzenden, eine Verwaltungsratssitzung abzubrechen und formell zu beenden, sofern eine ordnungsgemässe Durchführung nicht sichergestellt werden kann. Der