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Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz)
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren
Am 14. Juli 2020 hat der Regierungsrat die Stellungnahme zum Vorentwurf des Bundesgesetzes ü
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Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts
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Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Sehr geehrter Herr Bundespräsident Maurer, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 13. September 2019 haben Sie das Vernehmlassungsverfahren eröffnet u
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Teilrevision des Polizeigesetzes vom 30. November 2006 (BGS 512.1)
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der «verdeckten Fahndung» ergänzt werden. Die Gesetzesrevision bietet überdies die Gelegenheit, Grundlagen für den elektronischen Datenaustausch mit anderen Polizeistellen zu schaffen.
Der Regierungsrat
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Antwort an den Bund
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Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung aufgrund der Teilrevision vom 21. Juni 2019 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung «Stärkung von Qualität und Wirtschaf
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Antwort an den Bund
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Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken)
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Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung aufgrund der Teilrevision vom 21. Juni 2019 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit»
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 6. März 2020 lud das Eidgenössische Departement des Innern den Kanton Zug ei
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Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen und Änderung der Grundbuchverordnung
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die Änderung der Grundbuchverordnung.
Anträge
1. Zu Art. 39 GBV: Für die Verpflichtung des Grundbuchamtes zur Entgegennahme von elektronischen Eingaben sei eine Übergangsfrist anzusetzen.
2. Zu Art elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) und zur Änderung der Grundbuchverordnung (GBV) Stellung zu nehmen.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme und äussern
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Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz; BGS 722.21)
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im Kanton Zug sind leistungsfähig und bei Bränden und Elementarereignissen schnell verfügbar. Grundlage dafür ist das kantonale Feuerschutzgesetz, das letztmals im Jahr 2009 überarbeitet worden ist. In
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Änderung der Eigenmittelverordnung (Besonders liquide und gut kapitalisierte Institute, Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften, TBTF - Parent Banken)
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besonders gut kapitalisierte Banken und Wertpapierhäuser eingeführt, die Risikogewichte für grundpfandgesicherte Kredite für inländische Wohnrenditeliegenschaften im Standardansatz angepasst sowie die Erfüllung
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Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN)
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 15. Mai 2019 haben Sie die Kantonsregierungen e