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§ 67 Einleitung der Enteignung
1 Um Einleitung der Enteignung und Festsetzung der Entschädigung ist bei der Schätzungskommission nachzusuchen. 2 Der Präsident bzw. die Präsidentin der Schätzungskommission lässt die Werkpläne
§ 72 Auszahlung von Enteignungsentschädigungen an Gläubiger
Kantonalbank in Zug hinterlegt. 2 Werden Grundpfandverschreibungen und Schuldbriefe vollständig gelöscht, lässt die Schätzungskommission durch das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) bei der Verteilung
Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren
in Papierform – in mindestens zweifacher Ausfertigung, gefalzt im Format A4 beizulegen: a)  Grundbuchplankopie (wo noch nicht erhältlich, ein Situationsplan) mit Angaben der Lage und Abstände der Bauten der Abwasserbeseitigung; b)  Projektpläne im Massstab von mindestens 1:100, bestehend aus den Grundrissen aller Geschosse, sämtlichen Fassaden, der Dachaufsicht bei Flachdachgebäuden, allen zum Verständnis eit gefährden können. Erläuterungen Baudirektion - vom 28. Mai 2019: Fahrnisbauten können im Grundsatz während 4 Monaten ohne Baubewilligung aufgestellt werden. Diese Frist ist aber in Abhängigkeit der
§ 70 Verteilung der Entschädigung
für  enteignete Dienstbarkeiten an die Berechtigten ist die Zustimmung der Grundpfand- und Grundlastberechtigten erforderlich. Materialien Absatz 1, 2 und 3 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019) Bei dieser
§ 61 Ausführungskommission
1 Soll eine Ausführungskommission das weitere Verfahren durchführen, ist sie mit drei oder fünf Mitgliedern zu bestellen, von denen die Mehrheit und namentlich der Präsident bzw. die Präsidentin ke
Umwandlung von Pfandrechten
beurkundet werden. Der Umwandlungsvertrag ist zusammen mit der entsprechenden Grundbuchanmeldung direkt dem Amt für Grundbuch und Geoinformation Zug zum Vollzug einzureichen. Die umzuwandelnden Papier Umwandlungsvertrag generiert, der dann ausgedruckt, von den Parteien unterzeichnet und zum grundbuchlichen Vollzug angemeldet werden kann.   Register-Schuldbrief im vereinfachten Verfahren möglich. Damit eine solche vereinfachte Umwandlung im Grundbuch vollzogen werden kann, müssen sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllt sein: Es können nur
Grundbucheinsicht
anfragende Person erhält Auskunft über die aktuellen, rechtsgültigen Grundbucheintragungen im Sinne von Art. 26 Grundbuchverordnung (GBV) , wie: Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstücksbeschreibung Grundeigentümer Eigentumsform und Erwerbsdatum Dienstbarkeiten und Grundlasten Anmerkungen, mit Ausnahme von: Grundbuchsperren Verfügungsbeschränkungen, insbesondere aus dem Ehe- bzw. Partners und telefonisch erteilt oder über die Bestellung eines Grundbuchauszuges . Die Gebührenerhebung für diese Dienstleistung des Amts für Grundbuch und Geoinformation (AGG) bemisst sich nach § 13 des G
Grundbuch: Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-Ost", Baar
Plan Inkraftsetzung eidgenössisches Grundbuch für das Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-Ost", Gemeinde Baar
2018/02: Neue Bezeichnung und neue Öffnungszeiten für das Grundbuch- und Vermessungsamt - Angepasste Strategie für das GIS Kanton Zug
2018/02: Neue Bezeichnung und neue Öffnungszeiten für das Grundbuch- und Vermessungsamt - Angepasste Strategie für das GIS Kanton Zug
Medienmitteilung vom 27. Oktober 2016
Der Zuger Regierungsrat hat Markus Hess per 1. Februar 2017 zum neuen Leiter des Grundbuch- und Vermessungsamts innerhalb der Direktion des Innern gewählt.

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