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Allgemeinverfügung betr. Veräusserung/Teilung von im KbS eingetragenen Standorten (6.7.2016)
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Bewilligung zur Veräusserung oder Teilung von Grundstücken, auf denen sich ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort ohne schädliche oder lästige Einwirkungen gemäss Art. 32d bi
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Ablaufschema Bewilligung der Veräusserung oder Teilung von KbS Grundstücken
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Vollzug Art. 32dbis Abs. 3 Umweltschutzgesetz (USG) Bewilligung der Veräusserung / Teilung von Grundstücken im kantonalen KbS Ablauf des Bewilligungsverfahrens
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Grundlagen Umweltbaubegleitung (UBB)
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Dokument basierend auf der VSS-Norm SN 640 610a "Umweltbaubegleitung" (UBB) und dem BAFU-Bericht "Umweltbaubegleitung mit integrierter Erfolgskontrolle" und fasst die wichtigsten Aspekte der Umweltba
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> Formulare
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Brauch- und Trinkwassernutzung Gesuch für Wasserbezug aus Grundwasservorkommen
Gesuch für Sondierbohrung für Wasserbezug aus Grundwasservorkommen
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Gesuch für Sondierbohrung Wasserbezug aus Grundwasservorkommen
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In besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen ist für die Erstellung oder Änderung von Anlagen, welche eine Gefahr für die Gewässer darstellen, eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung erforderli
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> Formulare
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Formulare zum Thema thermische Grundwassernutzung Gesuch für Sondierbohrung Wasserbezug aus Grundwasservorkommen
Gesuch für Wasserbezug aus Grundwasservorkommen
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> Formulare
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Formulare zum Thema Bauen im Grundwasser Gesuch um eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung für Bauten und Anlagen sowie Grabungen und Bohrungen im Grundwasser
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Ozon O3
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Bodennahes Ozon ist ein Schadstoff, der bei schönem Sommerwetter unter Einwirkung von Sonnenlicht aus Stickoxid (NOx) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) entsteht. Die Abbildung zeigt, dass
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Erdwärmesonden
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Energie zum Heizen und Kühlen aus dem Boden, die Energiegewinnung erfolgt mittels Wärmepumpen. Erdwärmesonden werden bis einige hundert Meter Tiefe in den Boden gebracht und nutzen den geothermischen
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Infoblatt für Grundeigentümer betr. Veräusserung von KbS Grundstücken
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Info-Blatt zur Bewilligungspflicht bei der Veräusserung oder Teilung von Grundstücken, die im kantonalen Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragenen sind