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Lärmschutzkonzept
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Priorität: Gestalterische Massnahmen wie z.B. lärmabgewandte Orientierung, Nutzungsanordnung und Grundrissoptimierung etc.
Priorität: Bauliche Massnahmen am Gebäude wie z.B. Anordnung lärmwirksame Balkone und
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Lärmschutznachweis
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einzureichen und beinhaltet nachfolgende Punkte:
Verwendete Grundlagen (Rechtsgrundlagen, Vollzugshilfen, Zonenpläne, Projektpläne, Grundlagedaten zur Lärmermittlung etc.)
Lärmrechtliche Einordnung des spunkte und Einstufung der Raumnutzung
Emissionswerte Lr,e der einzelnen Lärmquellen inkl. Grundlagedaten
Massgebende Lärmempfindlichkeitsstufe und Lärmgrenzwerte
Nachvollziehbare Darstellung der und Dimensionierung von Massnahmen, Materialisierung, Absorptionsgrad, Skizzen, Pläne, Grundrissgestaltungsvarianten etc.Kontakt
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Zusatzkredit für die Sanierung des Hofs Binzmühle
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Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 30. November 2021 wird den Stimmberechtigten der Gemeinde Risch ein Zusatzkredit über 1.1 Millionen Franken für die Sanierung des Hofs Binzmühle unterbreitet. A
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2002/2: Die neue Personenfreizügigkeit aufgrund der bilateralen Verträge
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2002/2: Die neue Personenfreizügigkeit aufgrund der bilateralen Verträge
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Richtplanung
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Quartiergestaltungspläne erlassen werden, namentlich für die Ausarbeitung von Bebauungsplänen sowie als Grundlage zur Beurteilung von Arealbebauungen.
Quartiergestaltungsplan Enikon-Eichmatt-Zythus
- Plan
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Brand
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Toster in Küche, Schöngrund
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§ 32bis Einfache Bebauungspläne
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1 Der Erlass eines einfachen Bebauungsplans muss entweder von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, welche mindestens über die Hälfte der Bebauungsplanfläche verfügen, beantragt werden, od
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Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften
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überhaupt zu überbauen. Damit wäre niemandem gedient. Die vorliegende Lösung geht demgegenüber vom Grundsatz aus, dass es für eine Eigentümerschaft zumutbar ist, dass sie in einem gewissen Ausmass preisgünstigen (geändert: 1. Januar 2019) Absatz 3 und 4 (neu: 1. Januar 2019)
In Abs. 4 wird die gesetzliche Grundlage im PBG geschaffen, dass die Gemeinden bei Neueinzonungen, Umzonungen sowie Aufzonungen mit einer
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§ 18 Gemeindlicher Zonenplan
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überhaupt zu überbauen. Damit wäre niemandem gedient. Die vorliegende Lösung geht demgegenüber vom Grundsatz aus, dass es für eine Eigentümerschaft zumutbar ist, dass sie in einem gewissen Ausmass preisgünstigen (geändert: 1. Januar 2019) Absatz 3 und 4 (neu: 1. Januar 2019)
In Abs. 4 wird die gesetzliche Grundlage im PBG geschaffen, dass die Gemeinden bei Neueinzonungen, Umzonungen sowie Aufzonungen mit einer
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Update Bildungspolitik – September, Oktober 2021
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Update Zuger Bildungspolitik September Oktober 2021 Corona und Schulen Die Corona-Fallzahlen steigen schweizweit und im Kanton Zug. Die Virusaktivitäten nehmen auch in den Zuger Bildungseinrichtungen