Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6179 Inhalte gefunden
Kälin Philippe
Aabachstrasse 5 Postfach 6301 Zug philippe.kaelin@zg.ch +41 41 728 55 32 Arbeitsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer Arbeitszeitbewilligungen Abklärung Vermittlungsfähigkeit Taggelde
Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Wichtige Informationen zum neuen Pflanzenschädling Drosophila suzukii Die Kirschessigfliege wurde zum ersten Mal in der Schweiz im Juli 2011 auf Heidelbeeren im Tessin und auf Himbeeren in Graubünden
Investitionskredite Landwirtschaft
Investitionskredite dienen der Finanzierung eines Werkes. Sie sind zinslos und zwingend innert 10 bis 20 Jahren zu amortisieren. Investitionskredite dienen der Finanzierung eines Werkes. Sie haben di
Beiträge à fonds perdu Landwirtschaft
In der Hügelzone, im Berg- und im Sömmerungsgebiet werden Beiträge ausgerichtet für den Bau oder Kauf von Ökonomiegebäuden oder für Bodenverbesserungsmassnahmen. An Haupterwerbsbetriebe und Betriebs-
Öffentlichrechtliche Regelungen Bäuerliches Bodenrecht
Regelungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auf Stufe des öffentlichen Rechtes: Realteilungs- und Zerstückelungsverbot, Erwerb, Verhütung vor Überschuldung Das BGBB regelt das Realte
Umgang mit Kleintieren
Regeln im Umgang mit Kleintieren Kleintiere werden heutzutage meist anders genützt als vor Jahrzehnten. Früher waren sie eine wichtige Nahrungsquelle. Nur wenige Familien hatten genügend Land und Gel
Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
Regeste: – Die Generalklausel von Art. 2 UWG erfasst auch Rufschädigungen des Mitbewerbers, soweit die Spezialvorschriften nicht eingreifen. Beim Tatbestand von Art. 3 lit. a UWG geht es um die Her
Urheberrecht
Regeste: Art. 13 URG – Wer Werkexemplare der Literatur und Kunst vermietet oder sonst wie gegen Entgelt zur Verfügung stellt, schuldet dem Urheber hierfür gemäss Art. 13 Abs. 1 URG eine Vergütung. G
§§ 52c Abs. 3 und 67 Abs. 1 und 3 WAG
Regeste: §§ 52c Abs. 3 WAG, 67 Abs. 1 und 3 WAG, Art. 82 Bst. b BGG – Beim Regierungsrat kann nach § 67 WAG Abstimmungs- und Wahlbeschwerde geführt werden; soweit ein kantonaler Erlass angefochten
§§ 11 und 12 des Personalgesetzes
Regeste: – öffentliches Personalrecht; nichtige Kündigung. Prüfung von Amtes wegen, ob eine Kündigung nichtig sei (Erw. 3.1.). Es ist unerheblich, ob das Amt Y und/oder die Direktion X im Zeitpunkt

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch