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Kälin Philippe
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Aabachstrasse 5
Postfach 6301 Zug philippe.kaelin@zg.ch +41 41 728 55 32 Arbeitsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer
Arbeitszeitbewilligungen
Abklärung Vermittlungsfähigkeit
Taggelde
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Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
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Wichtige Informationen zum neuen Pflanzenschädling Drosophila suzukii Die Kirschessigfliege wurde zum ersten Mal in der Schweiz im Juli 2011 auf Heidelbeeren im Tessin und auf Himbeeren in Graubünden
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Investitionskredite Landwirtschaft
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Investitionskredite dienen der Finanzierung eines Werkes. Sie sind zinslos und zwingend innert 10 bis 20 Jahren zu amortisieren. Investitionskredite dienen der Finanzierung eines Werkes. Sie haben di
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Beiträge à fonds perdu Landwirtschaft
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In der Hügelzone, im Berg- und im Sömmerungsgebiet werden Beiträge ausgerichtet für den Bau oder Kauf von Ökonomiegebäuden oder für Bodenverbesserungsmassnahmen. An Haupterwerbsbetriebe und Betriebs-
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Öffentlichrechtliche Regelungen Bäuerliches Bodenrecht
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Regelungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auf Stufe des öffentlichen Rechtes: Realteilungs- und Zerstückelungsverbot, Erwerb, Verhütung vor Überschuldung Das BGBB regelt das Realte
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Umgang mit Kleintieren
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Regeln im Umgang mit Kleintieren Kleintiere werden heutzutage meist anders genützt als vor Jahrzehnten. Früher waren sie eine wichtige Nahrungsquelle. Nur wenige Familien hatten genügend Land und Gel
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Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
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Regeste:
– Die Generalklausel von Art. 2 UWG erfasst auch Rufschädigungen des Mitbewerbers, soweit die Spezialvorschriften nicht eingreifen. Beim Tatbestand von Art. 3 lit. a UWG geht es um die Her
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Urheberrecht
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Regeste:
Art. 13 URG – Wer Werkexemplare der Literatur und Kunst vermietet oder sonst wie gegen Entgelt zur Verfügung stellt, schuldet dem Urheber hierfür gemäss Art. 13 Abs. 1 URG eine Vergütung. G
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§§ 52c Abs. 3 und 67 Abs. 1 und 3 WAG
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Regeste:
§§ 52c Abs. 3 WAG, 67 Abs. 1 und 3 WAG, Art. 82 Bst. b BGG – Beim Regierungsrat kann nach § 67 WAG Abstimmungs- und Wahlbeschwerde geführt werden; soweit ein kantonaler Erlass angefochten
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§§ 11 und 12 des Personalgesetzes
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Regeste:
– öffentliches Personalrecht; nichtige Kündigung. Prüfung von Amtes wegen, ob eine Kündigung nichtig sei (Erw. 3.1.). Es ist unerheblich, ob das Amt Y und/oder die Direktion X im Zeitpunkt