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Links
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Sammlung von Links für Kunden Ausserkantonale Führerprüfung ablegen - Gesuch stellen
I-Dispo Fahrzeugprüfung - Terminverschiebung Fahrzeug-Prüfung
I-Dispo Führerprüfung - Terminversch
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Verlängerung der Covid-19-Verordnung Asyl
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 13. April 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Ve
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Was will eine linke Bildungspolitik?
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Was will eine linke Bildungspolitik? Redaktion: Wo laut die Abwesenheit von Politik gefordert wird, wird leise Politik gemacht. Da loben wir uns offene Visiere! An dieser Stelle folgen drei dezidiert
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Definition der ideellen Zwecke
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Gemäss Botschaft des Bundesrates (Bundesblatt 2014 S. 5369 ff. insbesondere S. 5377) ist eine exakte und abschliessende Definition nicht möglich, weil der Begriff «ideell» im allgemeinen Sprachgebrauc
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Erläuterungen zu § 64 a - Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken
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Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken werden ab 2018 (direkte Bundessteuer) resp. 2020 (Kantons- und Gemeindesteuern) nicht besteuert, sofern sie höchstens Fr. 20'000.– betragen und a
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Pauschalabzug
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Der gemäss § 25 Abs. 1 Bst. c StG bzw. Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG steht jeder unselbständig erwerbstätigen Person zu, die der Steuererklärung einen vollständigen Lohnausweis beilegt.Im Pauschalabzug s
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Schutzanlagen
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Schutzanlagen Schutzanlagen sind für die Organisationen des Bevölkerungsschutzes bestimmt und umfassen Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und geschützte Sanitätsstellen. Mit den Schutzanlagen kön
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Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen
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Die Gewährung von Steuererleichterungen soll in erster Linie zur Steigerung der Attraktivität des Kantons Zug als Wirtschaftsstandort für ausländische Investoren dienen. Eine aktive Konkurrenzierung a
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Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds
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Vereine sind steuerpflichtig, soweit sie nicht wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke oder von Kultuszwecken gemäss § 57 StG bzw. Art. 56 DBG von der Steuerpflicht befreit sind (zu d
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Erträge aus Mitgliederbeiträgen
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Bei den Erträgen ist zu unterscheiden zwischen den (steuerfreien) Mitgliederbeiträgen einerseits und den übrigen (steuerbaren) Erträgen andererseits.
Mitgliederbeiträge werden nicht zum steuerbaren