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Sammlung von Links für Kunden Ausserkantonale Führerprüfung ablegen - Gesuch stellen I-Dispo Fahrzeugprüfung - Terminverschiebung Fahrzeug-Prüfung I-Dispo Führerprüfung - Terminversch
Verlängerung der Covid-19-Verordnung Asyl
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 13. April 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Ve
Was will eine linke Bildungspolitik?
Was will eine linke Bildungspolitik? Redaktion: Wo laut die Abwesenheit von Politik gefordert wird, wird leise Politik gemacht. Da loben wir uns offene Visiere! An dieser Stelle folgen drei dezidiert
Definition der ideellen Zwecke
Gemäss Botschaft des Bundesrates (Bundesblatt 2014 S. 5369 ff. insbesondere S. 5377) ist eine exakte und abschliessende Definition nicht möglich, weil der Begriff «ideell» im allgemeinen Sprachgebrauc
Erläuterungen zu § 64 a - Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken
Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken werden ab 2018 (direkte Bundessteuer) resp. 2020 (Kantons- und Gemeindesteuern) nicht besteuert, sofern sie höchstens Fr. 20'000.– betragen und a
Pauschalabzug
Der gemäss § 25 Abs. 1 Bst. c StG bzw. Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG steht jeder unselbständig erwerbstätigen Person zu, die der Steuererklärung einen vollständigen Lohnausweis beilegt.Im Pauschalabzug s
Schutzanlagen
Schutzanlagen Schutzanlagen sind für die Organisationen des Bevölkerungsschutzes bestimmt und umfassen Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und geschützte Sanitätsstellen. Mit den Schutzanlagen kön
Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen
Die Gewährung von Steuererleichterungen soll in erster Linie zur Steigerung der Attraktivität des Kantons Zug als Wirtschaftsstandort für ausländische Investoren dienen. Eine aktive Konkurrenzierung a
Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds
Vereine sind steuerpflichtig, soweit sie nicht wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke oder von Kultuszwecken gemäss § 57 StG bzw. Art. 56 DBG von der Steuerpflicht befreit sind (zu d
Erträge aus Mitgliederbeiträgen
Bei den Erträgen ist zu unterscheiden zwischen den (steuerfreien) Mitgliederbeiträgen einerseits und den übrigen (steuerbaren) Erträgen andererseits. Mitgliederbeiträge werden nicht zum steuerbaren

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