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Verwaltungspraxis
Regeste: §§ 2 Abs. 2 Bst. c und 6 Abs. 1 Bst. c  Öffentlichkeitsgesetz – Organisationen und Personen ausserhalb der öffentlichen Verwaltung unterstehen dem Öffentlichkeitsgesetz nur dann, wenn sie
Zivilrecht
wenn, dann vielmehr dem Vergütungsausschuss bzw. Q. vorzuwerfen gewesen wären (...). Die Beklagten halten dem entgegen, dass sie die Pflichtverletzungen der Klägerin erst im Februar 2011 entdeckt hätten
Handelsregister
Regeste: Artikel 153a Abs. 2 lit. a HRegV – Das amt hat die Aufforderung zur Anmeldung eines gültigen Rechtsdomizils  an die im Handelsregister angegebene Adresse der Rechtseinheit zu senden. Es mu
Strafrecht
Regeste: Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 DSG – Verwertbarkeit von Dashcamaufzeichnungen in einem Strafverfahren ; Persönlichkeitsverletzung durch Bearbeitung von Personendaten – Rechtfertigung du
Polizeirecht
Regeste: Art. 4 und 5 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen – Die Verfügung eines  Rayonverbots für die maximal zulässige Dauer von drei Jahren gegen eine u.a.
Aus der Praxis der Datenschutzstelle
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich  Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.
Personalrecht
rügt diesbezüglich, es werde jegliche Beweisführung verweigert. Die gemachten Anschuldigungen seien haltlos und es gebe keinen einzigen Anhaltspunkt, der dies stützen würde. Vielmehr sei es eine Tatsache, öffentliche Dienstrecht, Eine Fallsammlung, 2. Aufl., Zürich 2008, S. 558 ff.). Weitere sachlich haltbare (triftige) Gründe zur ordentlichen Beendigung des Angestelltenverhältnisses sind folgenden Beispielen müssen mit der Anstellung direkt im Zusammenhang stehen oder sich doch auf diese auswirken, sachlich haltbar und von einer gewissen Schwere sein. Ein Verschulden des Angestellten ist nicht massgebend. Eine
FAQ Betriebshygiene
Anrichte stehen.Wie kann man sich vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen? Abstand halten: Halten Sie Abstand zu anderen Menschen, auch zu Teamkolleginnen und Teamkollegen. Eine Ansteckung mit dem die anderen, indem Sie stets den Abstand von 2 Meter gewähren. Meiden Sie Gruppen von Menschen Halten Sie beim Anstehen Abstand zu den Personen vor und hinter Ihnen (dies gilt vor der Kaffeemaschine Bleiben Sie möglichst auf Distanz bei besonders gefährdeten Menschen in Ihrem Umfeld.Abstand halten im öffentlichen Verkehr Verzichten Sie wo immer möglich auf die Nutzung des ÖV. Nutzen Sie für den
Gemeinde- und Bürgerrecht
Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdegegners. Zur Begründung wurde zusammengefasst ausgeführt, man halte daran fest, dass man das rechtliche Gehör von A. und B. C. nicht verletzt habe. Diese hätten gar nie Bestimmung in § 28 Abs. 2 Ziff. 2 VRG in grundsätzlicher Weise an und stellt sich auf den Standpunkt, sie halte vor der Verfassung nicht stand. Diese Frage ist indessen vom Bundesgericht geklärt worden. Noch unter Dr. iur., LL.M, RA Tobias Jaag von der Universität Zürich und Dr. iur., LL. M., RA Markus Rüssli halten in ihrem Gutachten vom 28. Au­gust 2007 diesbezüglich fest, dass das Urteil des Bundesgerichts in
Zivilrecht
Regeste: Art. 685b f. OR – Der Erwerber vinkulierter, nicht kotierter Namenaktien ist nicht aktivlegitimiert zur Klage auf Eintragung im Aktienbuch.Aus den Erwägungen: 4. Der Kläger verlangt mit s

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