Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

7590 Inhalte gefunden
413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
Kanton Zug 413.112 Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens) Vom 30. Mai 2008 (Stand 1. August 2025) Das Amt für Berufsbildung des Kantons Z
#28: Pikettstellung während Grossbrand in Zug
Während des Grossbrandes der Zuger Kantonalbank hält Hünenberg die Pikettstellung im Bereich Ennetsee Thema Pikettstellung während Grossbrand in Zug Einsatzzeit Donnerstag 17. Juli 2014, 2
Zuger Eckwerte für die Schutzkonzepte der Schulen
Der Kanton Zug hält sich bei den Schutzkonzepten an die Vorgaben des BAG und hat Eckwer-te für die Schulen festgelegt. Die Schulen informieren die Eltern direkt über ihre Schutzkonzep-te. Die Schutzk
1584.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Beschäftigung ist aus Sicht des Regierungsrates kaum geeignet, die Situation dieser Jugendlichen nach- haltig zu verbessern. 6. Postulat betreffend verbindliche Einführung der Netzwerkarbeit auf Gemein- deebene
1606.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bevölkerung. Der präventive Nutzen von Videoüberwachung für die Eindämmung von unangebrachtem Ver- halten ist unbestritten. Im Kanton Zug ist der Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch kantonale
1651.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1651.2 Laufnummer 13029 Motion von Bettina Egler, Christina Bürgi Dellsperger, Hubert Schuler und Eusebius Spescha betreffend Einführung des Vorkindergartens im Kanton Zug (Vorlage Nr. 165
1668.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1668.1 Laufnummer 12718 Kantonsratsbeschluss betreffend Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung 2007 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 13. Mai 2008 Sehr geehrter
2251.10 - Synopse
unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschliessen, sofern der Persönlichkeitsschutz oder die Geheim- haltung höher zu gewichten ist. 3 Vor der Beratung über den Ausschluss der Öffent- lichkeit haben sich die
2251.14 - Ablauf der Referendumsfrist 4. November 2014
Ausschluss der Öf- fentlichkeit beschliessen, sofern der Persönlichkeitsschutz oder die Geheim- haltung höher zu gewichten ist. 3 Vor der Beratung über den Ausschluss der Öffentlichkeit haben sich die
2251.07 - Ergebnis der 1. Lesung
Ausschluss der Öf- fentlichkeit beschliessen, sofern der Persönlichkeitsschutz oder die Geheim- haltung höher zu gewichten ist. 1) BGS 111.1 2) BGS 111.1 18 [Geschäftsnummer] 3 Vor der Beratung über den

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch