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Kompetenzen — Lehrplan 21 kompetent?
zum Nachdenken über ihre Wirkung auf den Lernfortschritt und zur Entwicklung einer gemeinsamen Haltung zum wirkungsvollen Unterricht anzuleiten. Leistungsunterschiede  zwischen den Kantonen zu vergleichen Bereich ist ein wirklich interessantes und herausforderndes Entwicklungsfeld. Wir müssen Schritt halten mit Entwicklungen der Gesellschaft – Medien und vor allem verantwortungsbewusste Mediennutzung gehören konstruktiver und kooperativer Arbeitsweise zwischen Kanton und Gemeinden die Qualität an den Schulen halten und weiterentwickeln können. Dass wir uns hohe Ziele setzen bezüglich Qualität und die Nase stets
Schule und Führung — Mit Werten führen im Ägerital
Erich Schönbächler: Es ist meine Aufgabe als Rektor, mich mit Menschenbildern und Haltungen auseinanderzusetzen. Haltungsfragen stehen im direkten Zusammenhang mit Entwicklungen. Über Entwicklungen muss gesprochen Organisationsleitbild aus den Anfängen der geleiteten Schulen keine geklärten Standpunkte in Haltungsfragen vorgefunden. An einer SCHILW-Veranstaltung im November 2014 machten wir eine Auslegeordnung rund allem darum, dass wir als pädagogische Organisation gemeinsame Werte verfolgen können und in Haltungsfragen nach und nach gestärkt auftreten. In der Schulleitung skizzierten wir ein kooperatives Leitungsmodell
Elternarbeit — Die Kunst der Gesprächsführung
Gespräche fallen aber nicht vom Himmel. Sie sind das Ergebnis von Vorbereitung und Führung. Die innere Haltung spielt eine entscheidende Rolle. Von Silvio Sgier Es lernt zwar jeder Mensch in seiner Allt ng berücksichtigen, in der Art und Weise wie Sie: das Gespräch eröffnen. eine dialogische Haltung einnehmen und einen dynamischen Ausgleich zwischen Sprecher- und Hörer-Rolle ermöglichen. eine Klare Veränderungsziele sind die Voraussetzung für Lösungsentwicklungen. Die lösungsorientierte Haltung vermeidet jede Pathologisierung des Gegenübers. Sie sucht auch nicht nach so genannt schuldigen Anderen
Kommentar V PBG
innerkantonal vereinheitlicht werden soll. Gleichzeitig haben sich die Gemeinden die Möglichkeit offen halten wollen, in Berücksichtigung ihrer topographischen Besonderheiten in ihren Bauordnungen in bestimmten
Rechtspflege
sämtliche Informationen, die ihnen infolge ihres Berufes von Klienten anvertraut worden sind, geheim zu halten (Urteil des Bundesgerichts 2C_586/2015 vom 9. Mai 2016 E. 2.1 f. mit Hinweisen). Am institutionellen übergehe. Weiter wirft sie der Beiständin etwa vor, sie hätte «die Ausgaben des Ehepaars CD. tief» halten müssen um dies zu ermöglichen, statt einen Verkauf der Liegenschaft anzustreben. Daraus erhellt in ihrer Tochter bzw. deren kostenloser Wohngelegenheit finanziell «an der möglichst kurzen Leine» zu halten oder sich auf Geschäfte einzulassen, die den Liquiditätsengpass höchstens kurzfristig zu beheben
Verschiebung einer gerichtlich angesetzten öffentlichen Verhandlung
Regeste: Art. 6 Ziff. 1 EMRK, § 11 Abs. 2 VRG – Gründe für die sind nach Treu und Glauben unverzüglich mitzuteilen, im entsprechenden Gesuch unaufgefordert glaubhaft zu machen und zu belegen. Recht
Verfahrensrecht
übergehe. Weiter wirft sie der Beiständin etwa vor, sie hätte «die Ausgaben des Ehepaars CD. tief» halten müssen um dies zu ermöglichen, statt einen Verkauf der Liegenschaft anzustreben. Daraus erhellt in ihrer Tochter bzw. deren kostenloser Wohngelegenheit finanziell «an der möglichst kurzen Leine» zu halten oder sich auf Geschäfte einzulassen, die den Liquiditätsengpass höchstens kurzfristig zu beheben
Alters- und Hinterlassenenversicherung
g sollte aufzeigen, dass sich die mit der getroffenen Lösung verbundenen Konsequenzen in Grenzen halten würden (vgl. BGE 107 V 1 E. 1 und 2). Wie im zitierten Urteil weiter dargelegt wird, hat diese B
Art. 1a AHVG
g sollte aufzeigen, dass sich die mit der getroffenen Lösung verbundenen Konsequenzen in Grenzen halten würden (vgl. BGE 107 V 1 E. 1 und 2). Wie im zitierten Urteil weiter dargelegt wird, hat diese B
Art. 8 BV, Art. 4 Abs. 1 FamZG
verheirateten und nicht verheirateten Personen sei, welche zu einer verfassungsrechtlich nicht haltbaren Ungleichbehandlung von «Stiefvätern» innerhalb einer Konkubinatspartnerschaft, die durch Unterh

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