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Parlamentarische Initiative 10.538. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen
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des Nationalrats die Kantone betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) zu einer Stellungnahme eingeladen. Davon macht der Kanton Zug Gebrauch und
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Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)
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Antwort an den Bund Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Zustellung der Vernehmlassungsunterlagen zur Änderung des Zivilgesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Zuständigkeitsg
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Gesamtrevision der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF
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Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) und des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) die Kantonsregierungen eingeladen, bis am 7. April 2014 zu den revidierten Schweizerischen
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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG)
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Bundesamt für Gesundheit Sehr geehrter Herr Direktor
Sehr geehrte Damen und Herren
Für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf für ein Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG) danken wir Ihn
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Antwort an den Bund
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Parlamentarische Initiative 10.538. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen
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Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmens-Identifikationsnummer
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s sein wird, darf keine Verpflichtung entstehen, diese im Handelsregister von Amtes wegen zu führen. Für den Fall, dass sie im Handelsregister als weiteres Identifikationsmerkmal zur UID zwingend zu führen
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Änderung des Güterkontrollgesetzes
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Antwort an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Mit Schreiben vom 22. Oktober 2008 hat uns das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD Gelegenheit zur Stellungnahme zu einer Änderung des G
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Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen
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weiteren Adressatinnen und Adressaten die Kantonsregierungen eingeladen, bis zum 30. August 2013 zu Handen des Bundesamtes für Polizei (fedpol) zu den vorgesehenen Änderungen des Strafgesetzbuches, der
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Entwurf einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung
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Entwurf einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung Stellung zu nehmen. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der Motion 05.3232 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des
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Vernehmlassung zum Bericht des Ausschusses vom 11. August 2008: Analyse und Per-spektiven der Zusammenarbeit in der Zentralschweiz - Stellungnahme des Kantons Zug
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nicht einzusehen, warum die Mitglieder des Ausschusses grundsätzlich ohne Instruktion der Regierung handeln können sollen. Es kann bei wichtigen Geschäften durchaus Sinn machen, dass das Ausschussmitglied