Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

4170 Inhalte gefunden
Parlamentarische Initiative 10.538. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen
des Nationalrats die Kantone betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) zu einer Stellungnahme eingeladen. Davon macht der Kanton Zug Gebrauch und
Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)
Antwort an den Bund Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Zustellung der Vernehmlassungsunterlagen zur Änderung des Zivilgesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Zuständigkeitsg
Gesamtrevision der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF
Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) und des Interkantona­len Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) die Kantonsregierungen eingeladen, bis am 7. April 2014 zu den revidierten Schweizerischen
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG)
Bundesamt für Gesundheit Sehr geehrter Herr Direktor Sehr geehrte Damen und Herren Für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf für ein Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG) danken wir Ihn
Antwort an den Bund
Parlamentarische Initiative 10.538. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen
Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmens-Identifikationsnummer
s sein wird, darf keine Verpflichtung entstehen, diese im Handelsregister von Amtes wegen zu führen. Für den Fall, dass sie im Handelsregister als weiteres Identifikationsmerkmal zur UID zwingend zu führen
Änderung des Güterkontrollgesetzes
Antwort an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Mit Schreiben vom 22. Oktober 2008 hat uns das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD Gelegenheit zur Stellungnahme zu einer Änderung des G
Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen
weiteren Adressatinnen und Adressaten die Kantonsregierungen eingeladen, bis zum 30. August 2013 zu Handen des Bundesamtes für Polizei (fedpol) zu den vorgesehenen Änderungen des Straf­gesetzbuches, der
Entwurf einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung
Entwurf einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung Stellung zu nehmen. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der Motion 05.3232 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des
Vernehmlassung zum Bericht des Ausschusses vom 11. August 2008: Analyse und Per-spektiven der Zusammenarbeit in der Zentralschweiz - Stellungnahme des Kantons Zug
nicht einzusehen, warum die Mitglieder des Ausschusses grundsätzlich ohne Instruktion der Regierung handeln können sollen. Es kann bei wichtigen Geschäften durchaus Sinn machen, dass das Ausschussmitglied

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch