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Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern)
neuerlicher, ungebremster Anstieg der Ärztezahl muss vermieden werden. Aus Sicht des Kantons Zug handelt es sich beim vorliegenden Vorschlag jedoch nicht um eine abschliessende Lösung. Wie im Bericht des
Totalrevision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV)
vorzusehen, dass innerhalb des Handelsregisters nicht jede/jeder einzelne Mitarbeitende eine UID zu beziehen hat, sondern dass die UID des zuständigen Handelsregisters aufzuführen ist. 3.     Art. 9
Revision Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 11. April 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Re
Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB) betreffend Stiftungsaufsicht
2006 – von der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) beaufsichtigt werden. Hierbei handelt es sich um eine öffentlichrechtliche Anstalt der Konkordatskantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden
Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Sehr geehrter Herr Bundespräsident Das eidgenössische Finanzdepartement hat uns mit Schreiben vom 22. März 2019 eingeladen, zu oben erwähntem Bundesgesetz bis
Brexit: Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Sehr geehrter Herr Bundesrat Parmelin, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 15. Mai 2019 haben Sie die Kantonsregier
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 14. November 2018 haben Sie die Kantonsregierungen im obgenannten Vernehmla
Antwort an den Bund
Änderung der Handelsregisterverordnung und Totalrevision der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister
Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen und Änderung der Grundbuchverordnung
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD     Sehr geehrte Frau Bundesrätin Mit Schreiben vom 30. Januar 2019 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis am 8. Mai 2019 zum Entwu
Beilage 1, Stellungnahme HRegV
Änderung der Handelsregisterverordnung und Totalrevision der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister, Beilage 1, Stellungnahme HRegV

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