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Finanzen
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ist nicht nur gegen Entscheide i. S. von § 4 VRG möglich, sondern gegen jede Art von staatlichem Handeln einer Behörde oder Amtsstelle, einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Sie dient dem Ziel der Kanton Zug üblichen hohen Grundstückspreise und der guten Lage des GS F. im beliebten Gimenenquartier handelt es sich bei der bebaubaren Fläche auf GS F. um ein wesentliches Aktivum. Die von der Beschwerdegegnerin
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Finanzrecht
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ist nicht nur gegen Entscheide i. S. von § 4 VRG möglich, sondern gegen jede Art von staatlichem Handeln einer Behörde oder Amtsstelle, einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Sie dient dem Ziel der Kanton Zug üblichen hohen Grundstückspreise und der guten Lage des GS F. im beliebten Gimenenquartier handelt es sich bei der bebaubaren Fläche auf GS F. um ein wesentliches Aktivum. Die von der Beschwerdegegnerin
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Verwaltungspraxis
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ist nicht nur gegen Entscheide i. S. von § 4 VRG möglich, sondern gegen jede Art von staatlichem Handeln einer Behörde oder Amtsstelle, einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Sie dient dem Ziel der Kanton Zug üblichen hohen Grundstückspreise und der guten Lage des GS F. im beliebten Gimenenquartier handelt es sich bei der bebaubaren Fläche auf GS F. um ein wesentliches Aktivum. Die von der Beschwerdegegnerin
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§ 7 FHG
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ist nicht nur gegen Entscheide i. S. von § 4 VRG möglich, sondern gegen jede Art von staatlichem Handeln einer Behörde oder Amtsstelle, einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Sie dient dem Ziel der Kanton Zug üblichen hohen Grundstückspreise und der guten Lage des GS F. im beliebten Gimenenquartier handelt es sich bei der bebaubaren Fläche auf GS F. um ein wesentliches Aktivum. Die von der Beschwerdegegnerin
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Personalziitig 91 (2020): Papier
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Gross war die Empörung, als das Zugerische Kantonsblatt am 30. August 1851 berichtete, dass ein wertvoller historischer Band aus dem Kantonsarchiv aus den Händen einer Lumpensammlerin gerettet werden
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Informationen zur Revisionsstelle
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Merkblatt über die Eintragung von Revisionsstellen in das Handelsregister
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Firmen- und Namenrecherchen
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Hinweise zur Firmenrecherche durch das Eidg. Handelsregisteramt EHRA Ab 1. Juli 2018 können Firmenrecherchen durch das Eidg. Handelsregisteramt nur noch online über www.regix.ch bestellt werden. An der der bisherigen Vorprüfungspraxis des Handelsregisteramts des Kantons Zug ändert sich jedoch nichts; bitte beachten Sie dazu die allgemeinen Hinweise auf unserer Informationsseite .
Die vollständige
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Streule Andrea
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und Ausbildungszuschüsse
Erlassgesuche
Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung
Handelsreisendenkarte
Stellvertreter: Philippe Kälin, Josef Iten
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Kontakt
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Kontaktangaben des Konkursamts Handelsregister- und Konkursamt Aabachstrasse 5 Postfach 6300 Zug
Tel: +41 41 728 55 80 info.ka@zg.ch
Öffnungszeiten 08.00 - 11.45 Uhr 14.00 - 17.00 UhrAnfahrt
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Amt und Aufgaben
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ung geben folgende Publikationen Auskunft:
Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB)
Amtsblatt des Kantons Zug
Handelsregisteramt für eingetragene Einzelfirmen, Gesellschaften und juristische