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Biermann Martina
Handelsregister- und Konkursamt Aabachstrasse 5 6300 Zug martina.biermann@zg.ch +41 41 728 55 89 Sachbearbeiterin
Handelsregister
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Spychiger Alexandra
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Bruhin Dominik
Handelsregister- und Konkursamt Aabachstrasse 5 6300 Zug dominik.bruhin@zg.ch +41 41 728 55 91 juristischer Mitarbeiter Rechtsdienst
Hegglin Angelika
Konkursamt Aabachstrasse 5 6300 Zug angelika.hegglin@zg.ch +41 41 728 55 75 Sachbearbeiterin Handelsregister
Cilurzo Mauro
Aabachstrasse 7 6300 Zug mauro.cilurzo@kbz-zug.ch Bildungsbereich Handelsschule
Öffentlichrechtliche Regelungen Bäuerliches Bodenrecht
Regelungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auf Stufe des öffentlichen Rechtes: Realteilungs- und Zerstückelungsverbot, Erwerb, Verhütung vor Überschuldung Das BGBB regelt das Realte
2. Direktvermarktung
Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten, direkt vom Erzeuger an den Konsumenten. Damit wird der Handel umgangen. Wichtig für eine Direktvermarktung auf dem Hof ist in erster Linie die Lage des Betriebes müssen unsere Produkte nicht in der ganzen Schweiz umhergereist werden, bis sie zum Kunden kommen. Der Handel über den Grossverteiler verteuert zudem die Produkte. Damit wir mit dem Sortiment der Grossverteiler
Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst, unlauter und widerrechtlich. Unlauter handelt nach Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG insbesondere, wer andere, ihre Waren, Werke, Leistungen, deren Preise
Urheberrecht
Klägerin nimmt in Bezug auf den GT 5 die Funktion als gemeinsame Zahlstelle wahr. 2. Gemäss Handelsregisterauszug bezweckt die X. GmbH (nachfolgend: Beklagte) mit Sitz in Zug den Handel, den Verkauf und die

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