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Öffnungszeiten Handelsregisterämter
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Versteckte Seite für die Sammlung von Öffnungszeiten der HR-Ämter
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Planungsvorgaben
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nden gibt es verschiedene Planungsvorgaben Lüftungsfenster
Beim sogenannten «Lüftungsfenster» handelt es sich um ein Fenster, welches zur Belüftung des Raumes dient und der massgebende Lärmgrenzwert
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Bürgerrecht
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Regeste:
Gemäss dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und dem daraus fliessenden Grundsatz der Aktenführungpflicht sind entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse schriftlich
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Art. 29 Abs. 2 BV, § 5 Abs. 2 kant. BüG
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Regeste:
Gemäss dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und dem daraus fliessenden Grundsatz der Aktenführungpflicht sind entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse schriftlich
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Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften
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besonderen Regelung bedarf.Materialien § 23 (aufgehoben: 31. Dezember 2018)
Bei den Reserve-Bauzonen handelt es sich um Land, das zwar eingezont ist, dessen Erschliessung aber noch nicht gegeben ist. Diese
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§ 18 Gemeindlicher Zonenplan
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1 Der Zonenplan bestimmt die zulässige Nutzung des Bodens, berücksichtigt die Richtpläne und weist die kantonalen Zonen aus. a) ... b) ... c) ... 2 Gemeindliche Zonen sind: a) die Wohnzon
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Naturschutzfunktion
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hutzgebiete mit einer Gesamtfläche von gut 1'300 Hektaren Wald. Bei den Waldnaturschutzgebieten handelt es sich um grössere, zusammenhängende Lebensräume, für die Detailprojekte mit Zielen, Massnahmen ausserhalb der Waldnaturschutzgebiete sind im «Verzeichnis der Besonderen Lebensräume» aufgeführt. Es handelt sich um kleinere Flächen, welche als Trittsteinbiotope die Vernetzung zwischen den Waldnaturschu Pflanzenarten. (z.B. Auerhuhn, Gelbbauchunke, Frauenschuh, Eibe).
Standortförderung (ca. 30%): Es handelt sich um Flächen mit ökologisch besonders wertvollen Waldgesellschaften (Auenwälder, Flach- und H
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Altlasten
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Umgang mit Abfällen und Produktionsrückständen und das oft mangelhafte Wissen über die Folgen des Handelns führten vielerorts zu einer Verunreinigung der Umwelt. Abfälle und Chemikalien gelangten in den
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Ausländerrecht
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Regeste: Art. 43 Abs. 1 AIG, Art. 25 i.V.m. Art. 27 IPRG, Art. 78 IPRG – Die Überschreitung des im Art. 264d ZGB vorgesehenen maximalen Altersunterschieds von 45 Jahren zwischen den Adoptiveltern und
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Familiennachzug
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Regeste: Art. 43 Abs. 1 AIG, Art. 25 i.V.m. Art. 27 IPRG, Art. 78 IPRG – Die Überschreitung des im Art. 264d ZGB vorgesehenen maximalen Altersunterschieds von 45 Jahren zwischen den Adoptiveltern und