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Öffnungszeiten Handelsregisterämter
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Planungsvorgaben
nden gibt es verschiedene Planungsvorgaben Lüftungsfenster Beim sogenannten «Lüftungsfenster» handelt es sich um ein Fenster, welches zur Belüftung des Raumes dient und der massgebende Lärmgrenzwert
Bürgerrecht
Regeste: Gemäss dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und dem daraus fliessenden Grundsatz der Aktenführungpflicht sind entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse schriftlich
Art. 29 Abs. 2 BV, § 5 Abs. 2 kant. BüG
Regeste: Gemäss dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und dem daraus fliessenden Grundsatz der Aktenführungpflicht sind entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse schriftlich
Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften
besonderen Regelung bedarf.Materialien § 23 (aufgehoben: 31. Dezember 2018) Bei den Reserve-Bauzonen handelt es sich um Land, das zwar eingezont ist, dessen Erschliessung aber noch nicht gegeben ist. Diese
§ 18 Gemeindlicher Zonenplan
1 Der  Zonenplan bestimmt die zulässige Nutzung des Bodens, berücksichtigt die Richtpläne und weist die kantonalen Zonen aus. a)   ... b)   ... c)   ... 2 Gemeindliche Zonen sind: a)   die Wohnzon
Naturschutzfunktion
hutzgebiete mit einer Gesamtfläche von gut 1'300 Hektaren Wald. Bei den Waldnaturschutzgebieten handelt es sich um grössere, zusammenhängende Lebensräume, für die Detailprojekte mit Zielen, Massnahmen ausserhalb der Waldnaturschutzgebiete sind im «Verzeichnis der Besonderen Lebensräume» aufgeführt. Es handelt sich um kleinere Flächen, welche als Trittsteinbiotope die Vernetzung zwischen den Waldnaturschu Pflanzenarten. (z.B. Auerhuhn, Gelbbauchunke, Frauenschuh, Eibe). Standortförderung (ca. 30%): Es handelt sich um Flächen mit ökologisch besonders wertvollen Waldgesellschaften (Auenwälder, Flach- und H
Altlasten
Umgang mit Abfällen und Produktionsrückständen und das oft mangelhafte Wissen über die Folgen des Handelns führten vielerorts zu einer Verunreinigung der Umwelt. Abfälle und Chemikalien gelangten in den
Ausländerrecht
Regeste: Art. 43 Abs. 1 AIG, Art. 25 i.V.m. Art. 27 IPRG, Art. 78 IPRG – Die Überschreitung des im Art. 264d ZGB vorgesehenen maximalen Altersunterschieds von 45 Jahren zwischen den Adoptiveltern und
Familiennachzug
Regeste: Art. 43 Abs. 1 AIG, Art. 25 i.V.m. Art. 27 IPRG, Art. 78 IPRG – Die Überschreitung des im Art. 264d ZGB vorgesehenen maximalen Altersunterschieds von 45 Jahren zwischen den Adoptiveltern und

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