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Elektronische Baugesuche/Bauanzeigen und Bauanfragen über «cymo ebau»
Identität für natürliche Personen. Juristische Personen sind nicht vorgesehen. Juristische Personen handeln immer durch ihre Organe, welche natürliche Personen sind. Da eZug mit der künftigen nationalen Lösung
Empowerment – 7 Fragen an Johannes Breitschaft
Vortrag zu philosophischen Themen zu halten.Wer Kindern und Jugendlichen selbständiges Denken und Handeln beibringen soll, will auch selbständig denken und handeln. Wie blicken Sie als Berater auf dieses
Leitfaden «Früherkennung und Krisenintervention»
Schüler. Diesem Zweck dient der vorliegende Leitfaden. mens sana in corpore sano – Hinschauen und Handeln Die Kantonsschule Menzingen KSM trägt eine aktive Mitverantwortung für die Gesundheit und für das
Psyche: Hier gibt es Hilfe und Beratung
schulpsychologische Dienst hat einen Überblick mit Stand Ende Oktober 2023 erstellt. Hinschauen und handeln ist der wichtigste Grundsatz bei psychischen Problemen. Die Zusammenstellung soll mithelfen, in der
Psyche: Handlungsfähig bleiben
Jugendliche, die über eine gute Selbststeuerung verfügen, können ihre Gefühle, Gedanken und ihr Handeln eigenständig regulieren, aktivieren oder beruhigen. So ist es für das Wohlbefinden äusserst zentral
Keine analoge Anwendung von Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR auf den Subordinationsfranchisingvertrag
des Handelsgerichts sind dem Urteil hingegen nicht zu entnehmen und auch mit den anderslautenden Lehrmeinungen oder dem vorerwähnten Urteil des Obergerichts Zürich befasste sich das Handelsgericht nicht entsprechende Vorschrift. Obwohl bei dem in einem Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis stehenden Handelsreisenden die wirtschaftliche Abhängigkeit und das soziale Schutzbedürfnis in der Regel noch grösser sein agenturvertragsrechtliche zwingende Karenzentschädigung nicht übernommen – weder zugunsten der Handelsreisenden noch zugunsten aller Kategorien von Arbeitnehmern. In der Botschaft zum neuen Arbeitsvertragsrecht
Vertragsrecht
des Handelsgerichts sind dem Urteil hingegen nicht zu entnehmen und auch mit den anderslautenden Lehrmeinungen oder dem vorerwähnten Urteil des Obergerichts Zürich befasste sich das Handelsgericht nicht entsprechende Vorschrift. Obwohl bei dem in einem Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis stehenden Handelsreisenden die wirtschaftliche Abhängigkeit und das soziale Schutzbedürfnis in der Regel noch grösser sein agenturvertragsrechtliche zwingende Karenzentschädigung nicht übernommen – weder zugunsten der Handelsreisenden noch zugunsten aller Kategorien von Arbeitnehmern. In der Botschaft zum neuen Arbeitsvertragsrecht
Ergänzungsleistungen
eigentlichen Hilfestellungen zugunsten seiner Person weiterer Aufwand für die Administration anfällt, handelt es sich doch dabei einerseits grundsätzlich um eine Tätigkeit, welche seine (beiden!) Eltern als wird der Hilfebedarf vor Ort und im konkreten Einzelfall beurteilt. Entgegen dem Beschwerdeführer handelt es sich gerade nicht um eine lediglich schematische Erfassung. Vielmehr wird mit FAKT2 sehr detailliert Ausbildung des pflegenden Familienangehörigen immer zum gleichen Ansatz entschädigt wird. Tatsächlich handelt es sich bei den Ergänzungsleistungen um bedarfsorientierte Leistungen, und nicht etwa um Einkommensersatz
Art. 14 Abs. 2 ELG, § 2 Abs. 2 und § 16 ELKV
eigentlichen Hilfestellungen zugunsten seiner Person weiterer Aufwand für die Administration anfällt, handelt es sich doch dabei einerseits grundsätzlich um eine Tätigkeit, welche seine (beiden!) Eltern als wird der Hilfebedarf vor Ort und im konkreten Einzelfall beurteilt. Entgegen dem Beschwerdeführer handelt es sich gerade nicht um eine lediglich schematische Erfassung. Vielmehr wird mit FAKT2 sehr detailliert Ausbildung des pflegenden Familienangehörigen immer zum gleichen Ansatz entschädigt wird. Tatsächlich handelt es sich bei den Ergänzungsleistungen um bedarfsorientierte Leistungen, und nicht etwa um Einkommensersatz
Steuerrecht
Verlustvorträge in Millionenhöhe (n.B. aus bereits rechtskräftig veranlagten Steuerperioden), so handelt es sich – mit der Vorinstanz – tatsächlich um ein prozessuales Versäumnis, wenn der Rekurrent diese Grundstückgewinnsteuerverfahren für das zu schätzende Grundstück den Verkehrswert ermitteln zu können. Handelt es sich bei den herangezogenen Vergleichshandänderungen um überbaute Grundstücke, muss dies sachlogisch

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