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Strafrechtspflege
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weitere sachdienliche Hinweise zur Verwendung dieser Bankkarte herauszugeben.
4. Die SBB AG informierte den polizeilichen Sachbearbeiter gleichentags vorab per E-Mail über die Details der getätigten haben.
2. Am 13. Dezember 2018 kontaktierte die Zuger Polizei einen Mitarbeiter der SBB AG, um Informationen über die gekauften Dienstleistungen im Fall eines Missbrauchs von Kreditkarten an Billettautomaten maten der SBB AG zu erhalten. Dazu übermittelte die Zuger Polizei dem Mitarbeiter der SBB AG Informationen zu sieben Bezügen am Billettautomaten am Bahnhof Zug. Nachdem die Daten einem Billettautomaten
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Sozialversicherungsrecht
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mit der Vornahme der Prozesshandlung zu betrauen (Erw. 3.2). Trotz 100%iger Arbeitsunfähigkeit infolge einer Magendarmgrippe wäre es der Vertreterin möglich gewesen, vom Krankenbett aus gewisse Schritte innert Frist zu handeln, da sie vom 17. bis 20. September 2018 sowie vom 24. bis 25. September 2018 infolge Krankheit 100 % arbeitsunfähig gewesen sei. Zudem habe die Vollmacht explizit nur auf die Vertreterin Vertreterin der Beschwerdeführerin eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit vom 17. bis 20. September 2018 infolge Krankheit attestiert, sowie eine Bestätigung der Z, Zentralschweiz, wonach die Vertreterin auch vom
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Gerichtspraxis
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Anspruch, Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen (Freiheit der Informationsbeschaffung). Ob eine Informationsquelle im Sinne der Verfassungsbestimmungen als allgemein zugänglich zu betrachten verletzt. Die Informationsfreiheit garantiert das Recht, Nachrichten und Meinungen ohne Eingriffe der Behörden zu empfangen (Empfangsfreiheit). Des Weiteren umfasst die Informationsfreiheit den Anspruch alles, was ihnen infolge ihres Berufes von der Klientschaft anvertraut worden ist, zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis unterstehen,
darunter Informationen fallen, die mit der
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Zivilrechtspflege
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ZGB). Bei persönlichkeitsverletzenden Presseäusserungen steht als Rechtfertigungsgrund der Informationsauftrag der Presse im Vordergrund. Die Rechtfertigung kann dabei stets nur so weit reichen, als ein Partei zum neuen Verhandlungstermin nochmals erscheinen mit dem Risiko, dass die neuerliche Vorladung infolge wiederholten Ausbleibens der beklagten Partei obsolet ist. Bei der Nachfristansetzung für eine K Replik einzuräumen. Hierzu reicht es grundsätzlich aus, die fragliche Eingabe der Partei zur Information zuzustellen. Begnügt sich das Gericht in diesem Sinne mit einer blossen Zustellung zur Kenntnisnahme
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Denkmalschutz
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Jahrhunderte vorgenommenen Veränderungen würden gerade die Geschichtlichkeit des Hauses ausmachen. Die infolge veränderter Bedürfnisse und Nutzungsintensitäten ausgeführten Ergänzungen und Veränderungen seien
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Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 32 Abs. 1 BV, Art. 14 lit. c eidg. aBüG, § 5 Abs. 2 kant. BüG
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geführt worden war. Er habe sich im März 2014 selbst angezeigt. Die falschen Angaben seien damals infolge einer Verfolgung im Irak erfolgt. Anhand der sehr geringen Strafe sei gut ersichtlich, dass auch
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Konzept Überprüfung Gymi-Schülerinnen und -Schüler
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Schüler beauftragt. Über die Einordung, Entstehung, den Stand und den nächsten Schritt kann wie folgt informiert werden.
Von Michael Truniger*
2016 und 2017 werden in den Schweizer Schulen zum ersten Mal
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Geschäftsbericht 2017: Das DBK-Jahr kompakt
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Berufsmaturität an der Wirtschaftsmittelschule — eine Novität in der Zentralschweiz. Neugestaltung Infothek Berufswahl im BIZ 180 Postkarten ermöglichen einen eindrücklichen, bildhaft intuitiven Zugang zu
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Gesundheit! – 7 Fragen an Michèle Omlin
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ein mit dem Ziel, dass die Teilnehmenden untereinander über Pros und Kontras diskutieren. Wir informieren auch über Hilfsangebote, an die man sich bei jetzigen oder zukünftigen Problemen wenden kann. Es
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Stephan Schleiss in der Zuger Woche
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In der Ausgabe der Zuger Woche vom 28. Oktober 2015 sagte Bildungsdirektor Stephan Schleiss dreimal Ja zum Lehrplan 21. Seine Kolumne wird an dieser Stelle nachpubliziert: «Es stört mich nicht, ..