-
Verwaltungspraxis
-
wird der Begriff der baubewilligungspflichtigen baulichen Massnahmen genauer umschrieben. Deswegen kommen die oben erwähnten, aus dem eidgenössischen Recht abgeleiteten Begriffsdefinitionen zur Anwendung Zürich 1991, S. 373; Regina Kiener, Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren, Zürich / St. Gallen 2008, Art. 55 N. 15; Kölz/Bosshart/Röhl, Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des rechtlichen Tatsache oder falsche Auslegung einer anzuwendenden Norm (vgl. Kölz/ Bosshard/Röhl, Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 2. Aufl., Zürich 1999, § 50 N 2). Ermesse
-
Strafrechtspflege
-
Rechtsmittelverfahren (Bedürftigkeit und Nicht-Aussichtslosigkeit der gestellten Begehren) zur Anwendung kommen würden. Würden Nebenverfahren nicht von der beschuldigten Person initiiert, so müsse die notwendige von der Notwendigkeit einer Verteidigung stets auch die Nebenverfahren erfasst seien. In der Kommentierung zu Art. 388 StPO führt Lieber (a.a.O., Art. 388 StPO N 6) sodann aus, die Voraussetzungen einer Vertretung des Beschuldigten in diesen umfassen. Lieber (in: Donatsch/Hansjakob/Lieber [Hrsg.], Kommentar zur schweizerischen Strafprozessordnung, 2.A. 2014, Art. 130 StPO N 26 f.) meint, das Gesetz äussere
-
Sozialversicherungsrecht
-
das ELG gerade nicht vorgesehen, dass Personen ohne Aufenthalt in der Schweiz in den Genuss von EL kommen könnten. Im vorliegenden Fall sei es daher an der Ehefrau, sich gegen den Österreichischen Entscheid statutarischen und reglementarischen Vorschriften privatrechtlicher Vorsorgeeinrichtungen zur Anwendung kommen (BGE 133 V 314 E. 4.1), jedoch von vornherein nicht zur Anwendung, sodass sich diesbezügliche Weiterungen gemacht haben, sich an einer heissen Speise zu verbrennen, so räumt er selber ein, dass eine vom Grill kommende Wurst eben gerade sehr heiss sein kann. Was daran ungewöhnlich sein soll, erschliesst sich dem Gericht
-
Zivilrechtspflege
-
nach dem Ausgang des Prozesses werde es zu einem Prozess zwischen einer Hauptpartei und dem Dritten kommen (Guldener, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 3. A. 1979, S. 306; Göksu, in: Brunner/Gasser/Schwander hen Prozess im ordentlichen Verfahren, zu einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid zu kommen (BGE 138 III 620 E. 5.1.1).
1.1 Ein Sachverhalt ist dann sofort beweisbar im Sinne von Art. 257 Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur ZPO, 3. A. 2016, Art. 311 ZPO N 34 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung; Spühler, Basler Kommentar zur ZPO, 2. A. 2013, Art. 311 ZPO N 12). Aber
-
Der Chef – Pater Werner Hegglin
-
Pater Werner Hegglin Unter uns, in der Studier- oder Schlafkoje, nannten wir ihn alle nur: Chef. Und egal, ob wir uns Anekdoten von der Landschaftsbetrachtung erzählten, von einer Begegnung beim Quer
-
Erfüllte oder ausgefüllte Zeit?
-
Beitrag von Pfarrerin Barbara Baumann, Zug, zum Advent Zauberhafte Weihnachten und magische Momente, erfülltes Zusammensein mit der Familie... Bilder und Sätze, die uns auf Weihnachten einstimmen sol
-
Elternarbeit — Interview mit dem Präsidenten von S&E Zug
-
für unsere Kinder. Hier haben wir gute Lehrpersonen, hier spiegelt sich unsere Gesellschaft, hier kommen die Kinder mit verschiedensten Kulturen in Kontakt. Es gibt aber sicher auch gute Gründe, ein Kind denn viele sind noch dabei, welche gar keine Kinder im Schulalter mehr haben. Wie schon erwähnt, kommen unsere Aktivitäten allen Eltern von schulpflichtigen Kindern zugute.
Als Eltern stellen wir immer
-
Kompetenzen — Antworten zum Lehrplan 21
-
Von der Kompetenzorientierung über die Rolle der Lehrperson bis zur Unterrichtsmethode: Der Lehrplan 21 gibt zu vielen Fragen Anlass. Mit Christoph Mylaeus* hat sich ein profunder Kenner des ... Von
-
Elternrechte und Elternpflichten — Grundlagen und Fragen
-
Die Eltern spielen eine zentrale Rolle für den Schulerfolg der Kinder und Jugendlichen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, die zu einem gegenseitigen Verständnis führt, ist ...
-
Entwicklungspsychologie — Kompetenzen Oberstufe
-
, Unpünktlichkeit, unsozialem Verhalten oder Passivität im Unterricht die Rede ist. In der Regel kommen dann Eintragssysteme für Fehlverhalten zum Einsatz, welche in zunehmender Summe von Einträgen zu