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§§ 3, 17, 17bis, 138 GG, § 67 Abs. 2 aWAG, §§ 27, 28, 73 KV, Art. 8, 35, 50 Abs. 1 BV
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wurde dort jedoch die rechtlich viel einschneidendere Änderung im Stimmrecht. Im nachfolgenden Kommentar wurde die Einschränkung der Nutzenberechtigung in § 5 auf die im Kanton Zug wohnhaften Genossinnen könnte. Vielmehr erscheint die Interpretation naheliegend, dass nach dem in § 138 GG zum Ausdruck kommenden Verständnis des Gesetzgebers die Statuten nur, aber immerhin, als Ausgangskriterium bestimmen können
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Strafrechtspflege
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Regeste:
Entschädigung eines zur Edition VerpflichtetenAus dem Sachverhalt:
1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen X. wegen Diebstahls und betrügerischen
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Art. 12 lit. a BGFA
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Regeste:
Der Verteidiger eines inhaftierten Beschuldigten darf das Recht auf freien Kontakt nicht dazu missbrauchen, unerlaubte Gegenstände oder sog. Kassiber an der Postkontrolle vorbeizuschmugge
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Update Bildungspolitik — Februar 2017
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im Bereich der Umsetzung der Mittelschulplanung (Schulraumplanung). Das Geschäft wird an einer kommenden SK-Sitzung separat behandelt werden.
(Vergleichbare) Leistungsbeurteilung in den beiden Langz
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Treffen Zuger Lehrerinnen- und Lehrerverein mit der Direktion für Bildung und Kultur
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Kantonsrats. So oder so: Verwaltungsreform und Gliederungsfragen werden die kantonale Verwaltung in den kommenden Jahren beschäftigen. Auch die Haltung des LVZ wird gefragt sein.
Lehrplan 21 Aktueller Stand und
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Knipsen oder schreiben? Texte als Souvenirs
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der grauviolettgrüne Regenbogen, der deshalb ein vermeintlicher Regenbogen ist, weil er – näher kommend wird das klar – ein Bogen ist aus farbigem Gestein, das sich aus der Ebene heraus plötzlich zu den
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Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
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Verfügung aus dem Bereich des vorsorglichen Rechtsschutzes (vgl. Regina Kiener, in: Alain Griffel, Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich [VRG], 3. Auflage 2014, § 6 N. 10). Solche
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Verfahrensrecht
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Regeste:
Art. 419, 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB – Legitimation nahestehender Personen zur Anrufung der KESB bzw. zur Beschwerde im Interesse der verbeiständeten Person.
Nahestehend im Sinne der genann
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Art. 8 BV, Art. 4 Abs. 1 FamZG
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der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung [VEV; SR 142.204]; Valerio Priuli, in: Kommentar Migrationsrecht, 5. Aufl. 2019, Art. 5 N 4). Insbesondere können die zuständigen Bewilligungsbehörden
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Familienzulagen
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der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung [VEV; SR 142.204]; Valerio Priuli, in: Kommentar Migrationsrecht, 5. Aufl. 2019, Art. 5 N 4). Insbesondere können die zuständigen Bewilligungsbehörden