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§§ 3, 17, 17bis, 138 GG, § 67 Abs. 2 aWAG, §§ 27, 28, 73 KV, Art. 8, 35, 50 Abs. 1 BV
wurde dort jedoch die rechtlich viel einschneidendere Änderung im Stimmrecht. Im nachfolgenden Kommentar wurde die Einschränkung der Nutzenberechtigung in § 5 auf die im Kanton Zug wohnhaften Genossinnen könnte. Vielmehr erscheint die Interpretation naheliegend, dass nach dem in § 138 GG zum Ausdruck kommenden Verständnis des Gesetzgebers die Statuten nur, aber immerhin, als Ausgangskriterium bestimmen können
Strafrechtspflege
Regeste: Entschädigung eines zur Edition VerpflichtetenAus dem Sachverhalt: 1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine  Strafuntersuchung gegen X. wegen Diebstahls und betrügerischen
Art. 12 lit. a BGFA
Regeste: Der Verteidiger eines inhaftierten Beschuldigten darf das Recht auf freien Kontakt nicht dazu missbrauchen, unerlaubte Gegenstände oder sog. Kassiber an der Postkontrolle vorbeizuschmugge
Update Bildungspolitik — Februar 2017
im Bereich der Umsetzung der Mittelschulplanung (Schulraumplanung). Das Geschäft wird an einer kommenden SK-Sitzung separat behandelt werden. (Vergleichbare) Leistungsbeurteilung in den beiden Langz
Treffen Zuger Lehrerinnen- und Lehrerverein mit der Direktion für Bildung und Kultur
Kantonsrats. So oder so: Verwaltungsreform und Gliederungsfragen werden die kantonale Verwaltung in den kommenden Jahren beschäftigen. Auch die Haltung des LVZ wird gefragt sein. Lehrplan 21 Aktueller Stand und
Knipsen oder schreiben? Texte als Souvenirs
der grauviolettgrüne Regenbogen, der deshalb ein vermeintlicher Regenbogen ist, weil er – näher kommend wird das klar – ein Bogen ist aus farbigem Gestein, das sich aus der Ebene heraus plötzlich zu den
Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
Verfügung aus dem Bereich des vorsorglichen Rechtsschutzes (vgl. Regina Kiener, in: Alain Griffel, Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich [VRG], 3. Auflage 2014, § 6 N. 10). Solche
Verfahrensrecht
Regeste: Art. 419, 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB – Legitimation nahestehender Personen zur Anrufung der KESB bzw. zur Beschwerde im Interesse der verbeiständeten Person. Nahestehend im Sinne der genann
Art. 8 BV, Art. 4 Abs. 1 FamZG
der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung [VEV; SR 142.204]; Valerio Priuli, in: Kommentar Migrationsrecht, 5. Aufl. 2019, Art. 5 N 4). Insbesondere können die zuständigen Bewilligungsbehörden
Familienzulagen
der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung [VEV; SR 142.204]; Valerio Priuli, in: Kommentar Migrationsrecht, 5. Aufl. 2019, Art. 5 N 4). Insbesondere können die zuständigen Bewilligungsbehörden

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