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Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesschutz)
Zivilgesetzbuches betreffend Kindesschutz mit Frist bis zum 31. März 2014 Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir dieser Gelegenheit nach und stellen folgende Anträge: 1.   Es sei der Adressatenkreis in den
11.449 Parlamentarische Initiative. Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen
Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mit Frist bis zum 31. März 2014 Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir dieser Gelegenheit nach und stellen folgende Anträge:   1.  Art. 449c Abs. 1 Ziff. 2 lit
Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland
zum 31. Mai 2015 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung. Gerne kommen wir dieser Gelegenheit innert Frist nach und stellen folgende Anträge: 1.  Es sei Artikel 19 V-ASG
Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz)
Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens ein, in titelerwähnter Angelegenheit Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir dieser Aufforderung nach. Details siehe Downloads.
Bericht des Bundesrates über die revidierte Europäische Sozialcharta; fachtechnische Befragung
und ersuchen uns um Beantwortung konkreter Fragen im Zusammenhang mit dem Berichtsentwurf. Gerne kommen wir diesem Wunsch nach und beantworten Ihre Fragen.   Details siehe Download.
2. Vorentwurf für eine Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV; Kinderbetreuungsverordnung)
(eingetroffen am 28. September 2010) eingeladen, zum obgenannten Vorentwurf Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrem Wunsch gerne nach und stellen folgenden Antrag: Wir lehnen den vorliegenden 2. Vorentwurf
Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV)
Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV; SR 172.042.110) Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir dieser Gelegenheit nach und stellen folgende Anträge: 1.  Es seien die Art. 6a Abs. 3 ZStV
Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
Eidgenössisches Finanzdepartement Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 6. Juli 2016 hat uns das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zur Einreichung einer
Änderung des Steueramtshilfegesetzes (StAHiG)
des Steueramtshilfegesetzes in Form eines verkürzten Vernehmlassungsverfahrens einzureichen. Gerne kommen wir dieser Aufforderung nach.  Anträge Die ordentliche Vernehmlassungsfrist von drei Monaten
Vernehmlassung zum Bericht des Ausschusses vom 11. August 2008: Analyse und Per-spektiven der Zusammenarbeit in der Zentralschweiz - Stellungnahme des Kantons Zug
it in der Zentralschweiz - Stellungnahme des Kantons Zug Sehr geehrte Damen und Herren Gerne kommen wir Ihrer Einladung vom 28. August 2008 zur Stellungnahme zum Bericht des Ausschusses wie folgt nach:

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