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Teilrevision Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Vorsorgeausgleich bei Scheidung)
uns mit Schreiben vom 16. Dezember 2009 eingeladen, zur obgenannten Vorlage Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrem Wunsch gerne nach. Wir haben die uns zugestellten Unterlagen geprüft und unter der Federführung
Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
fallende Rechtshilfe des betreffenden Staates angewiesen, sofern sie denn solche überhaupt erhält. Hinzu kommen im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs der Beschuldigten mitunter ausgedehnte Einvernahmen
Vernehmlassung zur Vorlage Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)
uns zur Stellungnahme zur Vorlage Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) ein. Gerne kommen wir dieser Aufforderung nach und lassen uns wie folgt vernehmen: Wir begrüssen es, wenn der Bund
Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes
Zivilschutzgesetzes Stellung zu nehmen. Unsere Stellungnahme erwarten Sie bis zum 19. Oktober 2012. Wir kommen Ihrer Einladung gerne nach und unterbreiten Ihnen unsere Vernehmlassung. Details siehe Download
Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG)
uns mit Schreiben vom 1. Oktober 2009 eingeladen, zur obgenannten Vor-lage Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrem Wunsch gerne nach. Wir haben die uns zugestellten Unterlagen eingehend geprüft und unter
Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (ETS 201)
uns am 20. April 2009 eingeladen, zu der obgenannten Europaratskonvention Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrem Wunsch gerne nach. Wir haben die uns zugestellten Unterlagen eingehend geprüft und unter
Vernehmlassung zum Vorentwurf einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220)
uns am 28. Januar 2009 eingeladen, zu den beiden obgenannten Vorentwürfen Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrem Wunsch gerne nach. Wir haben die uns zugestellten Unterlagen eingehend geprüft und unter der
Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) zur Vernehmlassung. Dieser Einladung kommen wir gerne nach. In unsere nachfolgende Stellungnahme sind die Beurteilungen der Direktion des Innern
Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Teilrevision des Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts und der Zivilprozessordnung (Nachrichtenlose Vermögenswerte)
3. September 2009) haben Sie uns eingeladen, zur oben vermerkten Vorlage Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrem Wunsch gerne nach. Dem Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Teilrevision des Zivilgesetzbuches
Nationales Kindesschutzprogramm
deshalb, dass die Kantone bei der Ausgestaltung dieses Programms nur marginal mitwirken konnten. Wir kommen zudem auch zum Schluss, dass schweizweite Konferenzen, die im Kindesschutz involviert sind, bei der

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