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Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Änderung vom 14. Dezember 2018 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Verfahrensnormen und Informationssysteme)
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und Integrationsgesetzes (Verfahrensnormen und Informationssysteme) Stellung zu nehmen.
Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach. Wir stellen keine Anträge, erlauben uns aber nachfolgende Bemerkungen:
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
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Organisation der Armee vom 18. März 2016 (Armeeorganisation, AO; SR 513.1) Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach.
1. Allgemeine Bemerkung
Wir begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen
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Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) betreffend Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme
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Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach und äussern uns wie folgt:
Anträge
1. Hauptanträge:
a) Art. 84 Abs
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Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes
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1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes Stellung zu nehmen.
Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach und teilen Ihnen mit, dass wir mit der Übernahme und Umsetzung der erwähnten
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Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung betreffend automatische Erkennung von Kontrollschildern
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ung; SR 941.261) betreffend automatische Erkennung von Kontrollschildern Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrer Einladung gerne nach.
Anträge und Begründung siehe Download.
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Totalrevision der Bevölkerungsschutzverordnung und der Zivilschutzverordnung
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Totalrevision der Bevölkerungsschutzverordnung und der Zivilschutzverordnung Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach. Die nachfolgenden Anträge beziehen sich grundsätzlich auf diejenigen Versionen
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Vorentwurf zur Änderung des Asylgesetzes (Familiennachzug − Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene)
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von Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen beim Familiennachzug) Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach und äussern uns wie folgt:
Wir begrüssen die vorgeschlagene Gesetzesänderung
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Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze
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finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze Stellung zu nehmen.
Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach und teilen Ihnen mit, dass wir mit der Vernehmlassungsvorlage einverstanden
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Bedingte Entlassung
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und Weisungen. Steht die Prüfung der bedingten Entlassung von Personen mit Verwahrungsdelikten an, kommen besondere Bestimmungen zur Anwendung. (vgl. Art. 64a , Art. 64c StGB )
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Finanzen
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Verwaltungsbehörde von Amtes wegen erfordern. Anders als den Parteien im ordentlichen Beschwerdeverfahren kommen den Anzeigenden bei einer Aufsichtsbeschwerde keine Parteirechte zu (§ 52 Abs. 2 VRG). Die Art der Bertschi et al., Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 3. Auflage, Zürich 2014, Vorbemerkungen zu §§ 19 bis 28, N 61 ff.; Auer/Müller/Schindler, Kommentar zum Bundesgesetz über ins Verwaltungsvermögen vorgenommen werden müsse. Entsprechende Absichten könnten im Rahmen der kommenden Ortsplanungsrevision Gegenstand der politischen Diskussion werden. Da die Erschliessung noch nicht