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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
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bei einer Änderung des Entscheids nicht tangiert würde oder unverändert bliebe (Maier/Vagnato, Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 4. A. 2017, Art. 17 SchKG N 4 ff.; vgl. auch Rechtsbeständigkeit des Arrests bzw. über die Forderung selbst (Schmid, in: Kren Kostkiewicz/Vogt, Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 4. A. 2017, Art. 144 SchKG N 8 ff.; vgl. auch
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Zivilrechtspflege
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Basler Kommentar, 2. A. 2013, Art. 5 ZPO N 4; Wey, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 3. A. 2016, Art. 5 ZPO N 9). Diese Rechte sind alle durch Rechtsprechung keine selbständigen Auskunftsansprüche (Baudenbacher/Glöckner, in: Baudenbacher [Hrsg.], Kommentar zum UWG, 2001, Art. 9 UWG N 265; Rüetschi, Basler Kommentar, 2013, Art. 9 UWG N 150; Spitz, in:
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Art. 7 Abs. 1 Ziff. 5 GO RR; Art. 29 Abs. 1 BV
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Besetzung des Regierungsrats, falls Ratsmitglieder zu Unrecht im Ausstand sind (vgl. TINO JORIO, Kommentar zu den Geschäftsordnungen des Regierungsrats und des Kantonsrats des Kantons Zug, 2015, S. 24 Rz
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Gewässerschutz
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nicht um einen allgemein anerkannten Verfassungsgrundsatz. Andererseits räumen die Autoren des Kommentars USG selber ein, dass sich aus diesem Prinzip eine generelle Verpflichtung zur umfassenden Inte dem vom Beschwerdeführer angeführten «Ganzheitlichkeitsprinzip» (Alain Griffel/Heribert Rausch, Kommentar zum Umweltschutzgesetz, Ergänzungsband zur 2. Auflage, N 2 zu Art. 8) kann nichts zu dessen Gunsten
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Art. 41 SchKG
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Regeste:
– Das Wahlrecht des Gläubigers zwischen der Pfandbetreibung und der Betreibung auf Pfändung bzw. Konkurs bedeutet nicht, dass er für die gleiche Forderung gleichzeitig nebeneinander mehr
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§ 6 EG KVG; § 7 EG KVG; Art. 2 Abs. 2 KVAG; aArt. 12 Abs. 2 KVG
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Regeste:
– Sachliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen i.S.v. Art. 2 Abs. 2 KVAG. Auslegung von § 6 EG KVG (Erw. 3.1 ff.). Zuständigkeitsnorm von § 6 EG KVG erfasst nur fr
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Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 32 Abs. 1 BV, Art. 14 lit. c eidg. aBüG, § 5 Abs. 2 kant. BüG
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Regeste:
Bei der Prüfung der Einbürgerungskriterien ist die Unschuldsvermutung gemäss Art. 32 Abs. 1 BV zu beachten. Die Einbürgerungsbehörden können sich nicht über rechtskräftig abgeschlos
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Update Bildungspolitik — April 2018
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Kantonsrat Keine DBK-Geschäfte im April Regierungsrat Geschäftsbericht 2017 erschienen (Tätigkeitsbericht Kanton): Die Jahresrechnung 2017 des Kantons schliesst mit einem Aufwandüberschuss von ...
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Update Bildungspolitik — Dezember 2016 / Januar 2017
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der Budgeterstellung 2018 zeigen. Der Fokus des Leistungsauftrags 2018 (zu verabschieden an der kommenden Sitzung des HSR im Mai 2017) wird darauf liegen, laufende Projekte abzuschliessen. Der HSR hat
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Corona – ein bunter Strauss an Unerwartetem!
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Sind Online-Coachings kürzer, oberflächlicher und flüchtiger in ihrer Wirkung? Christine Hofer, Leiterin der Beratungsstelle für Bildungsfachleute, ist vom Gegenteil überzeugt. Sind Online-Coachings