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Saatgutpflichtlagerverordnung
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Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 26. Mai 2021 haben Sie die Kantonsregierungen ein
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Waldschutz
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Waldschutz Unter Waldschutz (auch Forstschutz genannt) versteht man den Schutz der Wälder und Bäume vor biotischen und abiotischen Schäden. Die abiotischen Gefahren umfassen neben Stürmen, Waldbrände
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Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG
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Regeste:
. – Das Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte kann während der gesamten fünfjährigen Frist von Art. 8a Abs. 4 SchKG, mithin auch nach Ablauf der Jahresfrist von Art. 88 Abs.
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Vollstreckungsrecht
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Regeste:
Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG. – Das Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte kann während der gesamten fünfjährigen Frist von Art. 8a Abs. 4 SchKG, mithin auch nach Ablauf der J
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Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
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Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Das selbstgenutzte Wohneigentum muss im Kanton Zug stehen und darf folgende Anlagekosten nicht übersteigen:
Stockwerkeigentum
2-Zi-Wohnung
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Umgang mit invasiven Organismen (Kantonaler Umsetzungsplan Zug 2021)
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Informationen zu Ausgangslage und Zielsetzung, Handlungsfelder, Umsetzung, Kosten und Finanzierung
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Erweiterung Kantonsschule Menzingen
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Erweiterung Kantonsschule Menzingen Nach einem 12-jährigen Provisoriumsbetrieb für ein Kurzzeitgymnasium in den Räumlichkeiten des ehemaligen Lehrerinnenseminars Bernarda in Menzingen beschloss der K
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Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse
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Innosuisse – Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Sehr geehrte Frau Eggimann, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 1. November 2021 haben Sie die Kantone eingeladen, zu den v
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Gerichtspraxis
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Regeste
§ 17 Abs. 3 aV PBG, § 18 lit. a BO Stadt Zug – Verletzung der GemeindeautonomieAus dem Sachverhalt:
A. Die A. AG ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. D. in der Stadt Zug. Auf dem Grundstüc
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Zivilrecht
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Regeste:
Solange der Aktionär seinen GAFI-Meldepflichten nach Art. 697i und Art. 697j OR nicht nachgekommen ist, ruhen gemäss Art. 697m Abs. 1 OR die Mitgliedschaftsrechte, die mit den Aktien verb