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Kanton Schwyz
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Aufnahmebedingungen für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Schwyz. Aufnahmebedingungen Kanton Schwyz Die Aufnahmebedingungen an die WMS Zug folgen den Aufnahmebedingungen des Kantons Schwyz an
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Gerichtspraxis
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Regeste: §§ 2 und 25 Abs. 1 DMSG – Mit der wiederholten Verwendung des Wortes «äusserst» und insbesondere der entsprechenden Ersetzung des Wortes «sehr» im Rahmen der Revision des DMSG im Jahr 2019
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Finanzverwaltung
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Führung und Abschluss der Staatsrechnung, Ausarbeitung des jährlichen Budgets und des Finanzplans, sowie Anlage und Bereitstellung der Liquidität sind Aufgaben der Finanzverwaltung. Die Finanzverwalt
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Neuste PISA-Ergebnisse: Einschätzung Zuger Bildungsdirektor
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Regierungsrat Stephan Schleiss zu den Resultaten der PISA-Erhebung 2022. Liebe Zuger Lehrerinnen und Lehrer Liebe Zuger Bildungsverantwortliche
Der Kanton Zug macht in der PISA-Erhebung nicht mit e
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#83: BMA-Falschalarm
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Falschalarm einer Brandmeldeanlage BMA Thema
Falschalarm einer Brandmeldeanlage (BMA)
Datum
Samstag 16. Dezember um 10:01 Uhr
Einsatzende
11:00 Uhr
Ereignis
Staubige B
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Strafrecht
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Regeste:
Auch wenn die Staatsanwaltschaft den Entschädigungsanspruch des Beschuldigten nicht angefochten hat, kann dieser im Berufungsverfahren überprüft werden, wenn die Staatsanwaltschaft den Frei
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Jugendstrafrecht
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Regeste:
1. Bei Übergangstätern bestimmt sich die Verfolgungsverjährung für die Taten nach Vollendung des 18. Altersjahres nach Art. 97 f. StGB (E. I.4).
2. Die solidarische Haftung der Eltern
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Art. 97 f. StGB, Art. 44 Abs. 3 JStPO
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Regeste:
1. Bei Übergangstätern bestimmt sich die Verfolgungsverjährung für die Taten nach Vollendung des 18. Altersjahres nach Art. 97 f. StGB (E. I.4).
2. Die solidarische Haftung der Eltern
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Art. 9 i.V.m. Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA – Löschung des Eintrags im Anwaltsregister
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Regeste:
Im vorliegenden Fall stellen die begangenen Straftatbestände der Misswirtschaft gemäss Art. 165 StGB und Unterlassung der Buchführung gemäss Art. 166 StGB Handlungen dar, die mit dem Anwalt
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Anwaltsrecht
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Regeste:
Die Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat im Disziplinarverfahren nicht die Befugnis, nebst den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 17 BGFA weitere Anordnungen