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Kantonsratsbeschluss betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone; Ergebnis der 1. Lesung im Regierungsrat vom 16. September 2008
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für kantonale Infrastrukturvorhaben erleichtern. Im landwirtschaftlichen Grundstückhandel unter Privaten gilt er nicht, weil dort Bundesrecht Vorrang hat, das den Preis nahe an den Ertragswert des Bodens
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Checkliste für den Verhandlungsablauf
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Überarbeitung der Muster-Leistungsvereinbarung mit privaten Dritten
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Dispositive Musterformulierungen
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Überarbeitung der Muster-Leistungsvereinbarung mit privaten Dritten
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Präventionsgesetz
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Ämter und Einrichtungen des Bundes (EAV, BfU, BASPO usw.). In der Folge werden sich die Kantone und privaten Akteure (z. B. die verschiedenen Gesundheitsligen) mit unterschiedlichen Bundesstellen abstimmen
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Mustervertrag
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Überarbeitung der Muster-Leistungsvereinbarung mit privaten Dritten
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Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG)
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Ver-bandsjugendarbeit wird in dieser Vorlage auch die offene Jugendarbeit der Gemeinden und der privaten Trägerschaften die nötige Beachtung geschenkt. Wir unterstützen daher das revidierte Jugendförd
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Vernehmlassung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD zu Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007
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Kantons Zug diese Vorlage, die den Kantonen die rechtlichen Mittel verschafft, Einfluss auf die privaten Sportveranstalter zu nehmen. Gleichzeitig beantragen wir geringe Änderungen am vorgeschlagenen
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SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitsnehmerforderungen - Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Kommission
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hung ausformuliert sind. Das Hauptproblem bei der Abgrenzung von privilegierten Arbeitnehmerforderungen zu nicht mehr privilegierten Forderungen aus Arbeitsleistung liegt ohnehin in der Beweisführung ebenfalls einverstanden. Die Frage, ob die vom Bundesgericht festgeschriebenen Kriterien für die Privilegierung von Arbeitnehmerforderungen im Gesetz aufgenommen werden sollen oder nicht, ist aus unserer Sicht
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Verzeichnis der Vernehmlassungsadressatinnnen und -adressaten
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Überarbeitung der Muster-Leistungsvereinbarung mit privaten Dritten
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Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
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eingeladen, bis 31. März 2011 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Behörden und Private sind auf Grundlagen über Grund und Boden angewiesen, wenn sie Entscheide über die Nutzung oder V