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Denkmalschutz
chen Wert ist; b) das öffentliche Interesse an dessen Erhaltung allfällige entgegenstehende Privatinteressen überwiegt; c) die Massnahme verhältnismässig ist; d) die dem Gemeinwesen entstehenden Kosten die sich auf die Gemeinde Oberägeri beziehen, keine Rechtswirkung verliehen hat. Kommt hinzu, dass private Grundeigentümer aus ISOS-Inventaren keine direkten Rechtswirkungen für sich ableiten können (ISOS ) 3. [Feststellung, dass das öffentliche Interesse am Erhalt des «Ochsen» das entgegenstehende private Interesse überwiegt. Bejahung der Voraussetzung von § 25 Abs. 1 lit. b DMSG.] 4. [Bejahung der
§ 6 EG KVG; § 7 EG KVG; Art. 2 Abs. 2 KVAG; aArt. 12 Abs. 2 KVG
zgeber bei der Unterstellung der jeweiligen Versicherungsarten unter das öffentliche bzw. das Privatrecht getan hatte. Nach dieser Lesart wären Streitigkeiten aus der sozialen Krankenversicherung (bestehend herung gemäss KVG) dem Verwaltungsgericht zur Beurteilung zugewiesen, wohingegen sämtliche privatrechtlichen Versicherungen, darin eingeschlossen die Taggeldversicherungen gemäss VVG, vom Zivilgericht
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 32 Abs. 1 BV, Art. 14 lit. c eidg. aBüG, § 5 Abs. 2 kant. BüG
auf die Beurteilung eines Einbürgerungsgesuchs. Damit deckt sich diese Praxis mit dem Eintrag im Privatauszug des Strafregisters. Gemäss Art. 371 Abs. 3bis StGB erscheint ein Urteil, das eine bedingte Strafe Probezeit bewährt hat. Auch bei den unbedingten Strafen orientiert sich das Handbuch des Bundes am Privatauszug (Handbuch Einbürgerung, Kap. 4, S. 35). 5.2 Wie bereits beim Sachverhalt ausgeführt, erwähnte Einbürgerungsgesuch beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug einreichte, wies sein Privatauszug allerdings keinen Eintrag auf. Gestützt auf die obigen Ausführungen haben sich die Einbürgeru
Geschäftsbericht 2017: Das DBK-Jahr kompakt
Regierungsrat beschloss das Sparpaket 2018. Im Bildungsbereich hat dies die Senkung der Beiträge für Privatschulen sowie die Streichung der Beiträge an die Lehrerinnen- und Lehrerberatung an der PH Zug zur Folge
Update Bildungspolitik — Oktober 2017
Vergabe Externe Evaluation durch Sonderschulen (60'000 Franken) [412.11] Streichung Beiträge an Privatschulen im Kanton Zug (1,425 Mio. Franken) [414.11] Erhöhung der Klassen- und Kursgrössen an den kt.
Update Bildungspolitik – März 2020
Direktion des Innern und die Sozialvorsteherkonferenz der Zuger Gemeinden behandelt. Ohne grosses privates Engagement seitens Arbeitgebenden und Familien geht es nicht. Lehrpersonen sind primär mit Fern
Update Bildungspolitik – November 2020
sind und welche kantonale Geräte nicht erfüllen (Ladung neuer Software, persönliche Konfiguration, private Nutzung). Die Schwierigkeiten der KSZ bei der Umsetzung der Strategie und die öffentliche Austragung
Update Bildungspolitik
einer Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2024 müssen diese Lehrpersonen zusätzlich auch einen Privatauszug vorlegen. Die Übergangsfrist wird nötig, da es sich beim Sonderprivatauszug um ein neues Instrument
Update Bildungspolitik – Mai 2020
Update Bildungspolitik – Mai, Juni 2020 Corona-Pandemie und Zuger Schulen Seit dem 11. Mai findet an den öffentlichen Schulen sowie an den Privat- und Sonderschulen der obligatorischen Schulzeit wied
Update Bildungspolitik — Februar 2017
für Gemeinden und Schulen . Zum zweiten Mal überprüfte die Schulaufsicht der Bildungsdirektion Privatschulen und Schulen der Gemeinden. Nur in einem einzigen Fall musste als Folge der Prüfungen nachgebessert

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