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Psyche: Handlungsfähig bleiben
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Resilienzförderung von Kindern und Jugendlichen in der Schule Resilienz heisst, unter Druck handlungsfähig zu bleiben. Resilienz kann auch heissen, Stress in Druck umzuwandeln - und zu bewältigen. Di
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Keine analoge Anwendung von Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR auf den Subordinationsfranchisingvertrag
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droit suisse, 1978, S. 142; Huguenin, a.a.O., Rz 3903).
Fisch (Die Anwendbarkeit zwingenden Privatrechts auf Franchiseverträge, AJP 2016 S. 820 ff., 830 f.) argumentiert mit einer Mischung der beiden
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Vertragsrecht
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droit suisse, 1978, S. 142; Huguenin, a.a.O., Rz 3903).
Fisch (Die Anwendbarkeit zwingenden Privatrechts auf Franchiseverträge, AJP 2016 S. 820 ff., 830 f.) argumentiert mit einer Mischung der beiden
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Ergänzungsleistungen
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e Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit abklären lassen kann (§ 1 ELKV). Kosten für Leistungen privater Träger werden vergütet, soweit sie den Kosten öffentlicher oder gemeinnütziger Träger entsprechen
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Art. 14 Abs. 2 ELG, § 2 Abs. 2 und § 16 ELKV
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e Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit abklären lassen kann (§ 1 ELKV). Kosten für Leistungen privater Träger werden vergütet, soweit sie den Kosten öffentlicher oder gemeinnütziger Träger entsprechen
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Steuerrecht
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lit. a i.V.m. § 5 DSG ZG), sofern hierfür kein Rechtfertigungsgrund (namentlich ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse) bzw. keine gesetzliche Grundlage hierfür und keine Unentbehrlichkeit unentbehrlich. Der verlangten Datenherausgabe stünden offensichtlich schutzwürdige Interessen von Privaten (nämlich jene der von der Datenherausgabe betroffenen Eigentümern) entgegen und mit § 20 Abs. 3
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Steuerrechtliche Amtshilfe (Herausgabe von Gebäudeversicherungswerten von Drittparteien an die Steuerbehörde)
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lit. a i.V.m. § 5 DSG ZG), sofern hierfür kein Rechtfertigungsgrund (namentlich ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse) bzw. keine gesetzliche Grundlage hierfür und keine Unentbehrlichkeit unentbehrlich. Der verlangten Datenherausgabe stünden offensichtlich schutzwürdige Interessen von Privaten (nämlich jene der von der Datenherausgabe betroffenen Eigentümern) entgegen und mit § 20 Abs. 3
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Sozialversicherungsrecht
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Einkommensverlust auszugleichen, den die versicherte Person im Gesundheitsfall als Konsequenz einer privaten Entscheidung bezüglich ihrer Lebensgestaltung in Kauf nehmen würde, und der mithin invaliditätsfremd
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Elektronische Baugesuche/Bauanzeigen und Bauanfragen über «cymo ebau»
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Identitäten des Typs «juristische Person» nicht eingebunden werden.
4. Ich nutze eZug/ZUGLOGIN privat und beruflich, wie kann ich das trennen?
eZug/ZUGLOGIN dient rein der Authentifizierung, die A
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54 Personen starten die Masterausbildung in Sonderpädagogik
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ist für Lehrpersonen oft in einer Lebensphase attraktiv, wo familiäre Verpflichtungen oder andere private Engagements auch Platz haben müssen», analysiert Joller-Graf. Ihm war es ein Anliegen, ein Studium