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2012: Regierungsrat
Beschwerdeführer in seiner Beschwerdeschrift bezüglich der weiteren Rügen lediglich auf die Einspracheschrift sowie die Einsprachereplik verweist, muss er sich bewusst sein, dass seine Beschwerdeschrift lung einreicht (§ 11 Abs. 3 VRG). Da der Beschwerdeführer in seiner Beschwerdeschrift sogar festhält, dass er den Abgabetermin für seine Einsprache aus Versehen verpasst hat, ist der Gemeinderat zu Recht Grobkies) wiederverwendet werden kann.Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist formeller Natur. Seine Verletzung führt ungeachtet der Erfolgsaussichten der Beschwerde in der Sache selbst zur Aufhebung
2017: Regierungsrat
Details lassen sich den öffentlich aufgelegten Gesuchsunterlagen entnehmen. Dass der Beschwerdeführer seine Einsprache zielgerichtet formulieren und rechtzeitig einreichen konnte, zeigt, dass die Profilierung die Würdigung seitens der Planungsbehörde sachlich nicht mehr vertretbar ist. Dabei hat er sich auf seine Überprüfungsfunktion zu beschränken und die Angelegenheit zur neuen Entscheidung an die Planungsbehörde der Bebauungsplan ein anschauliches Bild über die künftig mögliche Bebauung vermitteln muss, damit seine Einpassung in die Siedlung bewertet werden kann. Die Einzelheiten sind jedoch im Baubewilligungsverfahren
2016: Regierungsrat
publikumsattraktive Nutzung im Sinne des neuen Reglements zu verstehen. Die vom Beschwerdeführer für seine Beratungsfirma vorgesehene Büroraumnutzung im Erdgeschoss ist somit gemäss dem neuen Altstadtreglement beauftragt, dem Beschwerdeführer die Bewilligung zur Umnutzung des Raums im Erdgeschoss in ein Büro für seine Beratungsfirma zu erteilen.Die Beschwerdeführenden verlangen die Aufhebung des Perimeterplans Gei e Veränderungen des Projekts bzw. eine konzeptionelle Überarbeitung bedinge, so dass das Projekt seine Identität verliere. Da die vorliegend erforderlichen Korrekturen eine massgebliche konzeptionelle
2015: Regierungsrat
Bauvorhaben in den Grundzügen gewahrt bleibt. Als in den Grundzügen gewahrt, gilt das Bauvorhaben, wenn seine Hauptmerkmale wie die Erschliessung, der Standort, die äusseren Masse, die Geschosszahl, die Gesc samt verglasten Terrassen mehr als 60% der Grundfläche des obersten Vollgeschosses ausmacht oder seine Dachfläche mehr als 80% der Deckenfläche des obersten Vollgeschosses beträgt (§ 8 Abs. 2 V PBG). Im nicht. Das Baugesuch ist so einzureichen, dass die zuständige Behörde ein Projekt vollständig auf seine Übereinstimmung mit dem massgebenden Recht überprüfen kann. Die Behörden sind verpflichtet, die e
Der weite Weg zur Bildung für alle — Teil I
die finanziellen Mittel oft kaum aufbringen konnten. Hier hatten es Joseph Christian Landtwing und seine Stadtzuger Mitschüler besser. Um 1780/90 wurden an den Stadtschulen Zug vermutlich die Lehrbücher monoton, geprägt von Auswendiglernen und Repetieren. Und dennoch durften Joseph Christian Landtwing und seine Mitschüler abends nicht ohne Hausaufgaben nach Hause gehen. So sollte «dem Müssiggang und dem zu vielen die Kinder, hat in ihrer Verbesserung den ersten Schritt zur Verbesserung des Ganzen erkannt und seine Lebensarbeit darauf ausgerichtet. Er hat begriffen, dass Erziehung langsam geht, umständlich, dass
Lasst jedes Kind gut dastehen!
Arbeiten. Seine Hausaufgaben erledigt er selten. Er beteiligt sich aktiv an Klassengesprächen und stellt viele Fragen. In der Pause ist er dauernd in Konflikte mit anderen Kindern involviert. Seine Schulnoten zu stören. Es ist schwierig bei ihm zu erkennen, ob eine Lernstörung vorliegt oder ob er Mühe hat, seine Impulse zu regulieren. Nach einem Besuch und einem Beratungsgespräch mit der Schulpsychologin haben selbst angelegt ist. Doch jeder Mensch verhält sich entsprechend seinem Umfeld anders. Dies bedeutet, dass das Verhalten mit den Menschen in seiner Umwelt in Zusammenhang steht. Die Umwelt nimmt das Verhalten
2005: Regierungsrat
Erdgas-Hochdruckleitung ist eine Anlage, die bei ausserordentlichen Ereignissen den Menschen oder seine natürliche Umwelt schwer schädigen kann (Art. 10 Abs. 1 Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983, USG; Zuweisung des Landes in die Zone „Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für Freizeit ..." bemühen und seine Pflichten nach Art. 10 Abs. 1 USG vernachlässigen würde. Solches Verhalten verstösst gegen  Treu NISV samt Grenzwerten zu hinterfragen.Der Anspruch auf  rechtliches Gehör ist formeller Natur. Seine Verletzung führt ungeachtet der Erfolgsaussichten der Beschwerde in der Sache selbst zur Aufhebung
2006: Regierungsrat
Ladenbesitzer erachtete die Voraussetzungen für ein Baubewilligungsverfahren als nicht gegeben und seine Unterlagen als vollständig. Die mit der Bewilligung für das Mehrfamilienhaus erteilte Baubewilligung Zustimmung der beschwerdeführenden Partei. Der Regierungsrat kann jedoch nur aus triftigen Gründen auf seine Überprüfungsbefugnis verzichten. Im Zusammenhang mit dem Entzug der  aufschiebenden Wirkung einer es im Rahmen von Art. 33 Abs. 3 Bst. b des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700). Seine volle Kognition nahm er mit gewisser Zurückhaltung insofern wahr, als die für die Ortsplanung in
Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsstelle Dienstleistungen
Bereich DL seine Leistung gegenüber dem Auftraggeber, etwa durch Zusendung eines unterzeichneten Bestelldoppels oder durch eine Auftragsbestätigung, bestätigt. c. gegenüber dem Bereich DL oder seinen Fach- Sicherheitsleistungen zu verlangen. 8. Zahlungsbedingungen 8.1. Der Bereich DL stellt dem Auftraggeber seine erbrachte Leistung sowie allfällig weitere ihm im Rahmen der Vertragserfüllung entstandene Kosten DL im Zusammenhang mit ihrer Leistungserbringung erforderlichen Leistung in Verzug oder erfüllt er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht gehörig, ist der Bereich DL neben der Geltendmachung
Problemverhalten: ein Fallbeispiel
Kindergärtnerin und Gleichaltrigen. Seine Fortschritte in der deutschen Sprache sind sehr gering, obwohl er seit seinem zweiten Altersjahr in der Schweiz lebt. In seiner Grob- und Feinmotorik zeigt er grosse scheint ihn die Klasse in seinem Verhalten zu akzeptieren. Durch sein impulsives Verhalten kommt es immer wieder zu kleinen Zwischenfällen, auch Sachbeschädigungen. Er bereut seine Reaktionen danach wieder grosse Schwierigkeiten. Die grössten Herausforderungen im Unterricht sind allerdings seine Verhaltensauffälligkeiten, welche teilweise an das Verhalten eines dreijährigen Kindes in der Trotzphase erinnern

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