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STAF: Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (Teil Eigenfinanzierung)
April 2019 eröffnete Vernehmlassungsverfahren in oben erwähnter Sache. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2019 die Finanzdirektion mit der direkten Beantwortung beauftragt. Der Übe
Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung)
28. Juni 2019 eröffnete Vernehmlassungsverfahren in oben erwähnter Sache. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2019 die Finanzdirektion mit der direkten Beantwortung beauftragt. Mit dem v
Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
tägliche Ruhezeit von 11 Stunden erst nach dem Eintreffen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin an seinem beziehungsweise ihrem Wohnort zu laufen.» Antrag 2: Art. 16 Abs. 1 sei mit folgendem Satz zu folgende Ergänzungen aufzunehmen: «Begibt sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Rahmen seiner beziehungsweis ihrer Tätigkeit ins Ausland, so gilt die in der Schweiz zurückgelegte Hin- und Rückreise
Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb)
Stimmkanals liegt – sofern dieser durch den Kanton angeboten wird – bei den Stimmenden. Niemand braucht seinen favorisierten Stimmkanal zu wechseln. E-Voting als zusätzlicher dritter Stimmkanal erleichtert jedoch
STAF: Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (Teil Anrechnung Quellensteuern)
April 2019 eröffnete Vernehmlassungsverfahren in oben erwähnter Sache. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2019 die Finanzdirektion mit der direkten Beantwortung beauftragt. Der Übe
Finanzen
dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finanzvermögen dient hingegen nur mittelbar durch seinen Ertrag der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finanzvermögen dient hingegen nur mittelbar durch seinen Ertrag der Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Art. 93 BGG
2016 mit Ausnahme von zwei kurzen Unterbrüchen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Mit der seinen Antrag auf Sozialhilfe gutheissenden Verfügung vom 6. September 2016 erteilte der Sozialdienst Y Mai 2020 beantragte der Beschwerdegegner die Beschwerde abzuweisen. Zur Begründung verwies er auf seinen Entscheid vom 18. Februar 2020. (…)Aus den Erwägungen: (…) 3. Im Einklang mit dem Grundsatz des
Finanzrecht
dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finanzvermögen dient hingegen nur mittelbar durch seinen Ertrag der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finanzvermögen dient hingegen nur mittelbar durch seinen Ertrag der Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Verwaltungspraxis
dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finanzvermögen dient hingegen nur mittelbar durch seinen Ertrag der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finanzvermögen dient hingegen nur mittelbar durch seinen Ertrag der Erfüllung öffentlicher Aufgaben 2016 mit Ausnahme von zwei kurzen Unterbrüchen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Mit der seinen Antrag auf Sozialhilfe gutheissenden Verfügung vom 6. September 2016 erteilte der Sozialdienst Y
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
2016 mit Ausnahme von zwei kurzen Unterbrüchen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Mit der seinen Antrag auf Sozialhilfe gutheissenden Verfügung vom 6. September 2016 erteilte der Sozialdienst Y Mai 2020 beantragte der Beschwerdegegner die Beschwerde abzuweisen. Zur Begründung verwies er auf seinen Entscheid vom 18. Februar 2020. (…)Aus den Erwägungen: (…) 3. Im Einklang mit dem Grundsatz des

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