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Hausaufgaben – Augenmass ist Trumpf
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Um den Kindern das Lernen zu erleichtern, stellte ich von Anfang eine Regel auf: Jedes Kind macht seine Hausaufgaben bei sich am Schreibtisch im eigenen Zimmer. Das hat sich bewährt. Hin und wieder möchten Person darüber interviewen, wie man in früheren Zeiten mit Behinderten umging. Mein Sohn führte mit seinem Grossvater ein wunderbares Gespräch, fasste dieses in einem Bericht zusammen und ich bin sicher,
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Schule und Recht — Ohne Angst und Notlügen
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juristischer Sicht vom Besuch auf dem Eisfeld abraten? Auf keinen Fall. Ganz allgemein gilt, wer sich und seine Klasse gut vorbereitet und bei der entsprechenden Veranstaltung gut führt, dem gelingt das Unterfangen
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Schule und Recht — Wem darf ich was befehlen?
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zu sein.
Die Grenzen der Anstaltsgewalt Selbstverständlich hat die erhöhte Weisungsgewalt seine Grenzen. Schule und Lehrpersonen haben nicht das Recht, über diese Weisungsgewalt hinaus Regeln a . Er darf dem Schüler die Weisung erteilen, den Rasen zu verlassen, das heisst, er ist im Rahmen seiner Zuständigkeit weisungsbefugt. Dem Hauswart steht jedoch keine Strafkompetenz zu, da er keinen Er
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Luftverkehr
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Welt (Quelle: SIL)Europäische Flugstrassen (Quelle: Eurocontrol / Die Volkswirtschaft)Der Bund hat seine Ziele für die Zivile Luftfahrt in der Schweiz in einem Bericht definiert. Er will: Aufbau eines
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Kantonsschule Zug
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spannungsvollen Einheit zu verzahnen. Dieses Gebäude verblüfft in seiner konstruktiven Gewagtheit, die ihm etwas Schwereloses verleiht und durch seine schlichte und funktionale Form besticht. Die Schulanlage hat
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Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren
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Kraft bis 31. Dezember 2018).1 Die kantonalen Behörden und Fachstellen prüfen ein Bauvorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, für die sie zuständig sind. 2 In den
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Rechtspflege
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Einblicke, welche der Klient im Rahmen einer berufsspezifischen Tätigkeit der Anwältin oder dem Anwalt in seine Verhältnisse gewährt hat. Über den institutionellen Teilgehalt hinaus auf einer individualrechtlichen heiten nicht. Demgemäss kann der Anwalt in diesem Verfahren ohne Entbindung vom Anwaltsgeheimnis seinen prozessualen Obliegenheiten nachkommen und dem Zwangsmassnahmengericht die zur Durchführung der Triage Demgemäss kann der Gesuchsteller ohne Entbindung vom Anwaltsgeheimnis im Entsiegelungsverfahren seinen prozessualen Obliegenheiten nachkommen und dem ZMG Zürich die in den Verfügungen vom 11. und 19.
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Verschiebung einer gerichtlich angesetzten öffentlichen Verhandlung
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und Rechtsanwälte zur Verfügung gestanden hätten; alternativ hätte es dem Rechtsvertreter oblegen, seine Klientin für die Verlesung des Plädoyers entsprechend zu instruieren. Dass auch die Beschwerdeführerin am Vorabend der öffentlichen Verhandlung gesundheitliche Unpässlichkeiten sowohl seiner eigenen Person als auch seines Stellvertreters. Davon, dass er diese glaubhaft gemacht hätte, kann indes keine Rede Obliegenheit ist der Rechtsvertreter nicht nachgekommen, weder hinsichtlich seiner eigenen Unpässlichkeit noch bezüglich derjenigen seines Stellvertreters, für dessen Verhinderung er allfällige Beweisofferten
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Verfahrensrecht
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und Rechtsanwälte zur Verfügung gestanden hätten; alternativ hätte es dem Rechtsvertreter oblegen, seine Klientin für die Verlesung des Plädoyers entsprechend zu instruieren. Dass auch die Beschwerdeführerin am Vorabend der öffentlichen Verhandlung gesundheitliche Unpässlichkeiten sowohl seiner eigenen Person als auch seines Stellvertreters. Davon, dass er diese glaubhaft gemacht hätte, kann indes keine Rede Obliegenheit ist der Rechtsvertreter nicht nachgekommen, weder hinsichtlich seiner eigenen Unpässlichkeit noch bezüglich derjenigen seines Stellvertreters, für dessen Verhinderung er allfällige Beweisofferten
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Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie (Quarantäne)
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Dieses Ermessen hat der Kantonsarzt vorliegend ausgeübt. Das AFG führt in seiner Stellungnahme vom 22. Oktober 2021 aus, dass seine Ermessensentscheidung auf dem Zusammenspiel der folgenden Kriterien beruhe: und Schüler im schulischen Setting nicht als enger Kontakt definiert werde, entgegnet das AFG in seiner Stellungnahme vom 22. Oktober 2021 Folgendes: Diese Formulierung könne einzig so gemeint sein, dass verweist sie auf die Statistik der im Kanton Zug im Spital Hospitalisierten.
4.1 Das AFG erachtet in seiner Stellungnahme vom 22. Oktober 2021 die Sieben-Tage-Inzidenz bei der Anordnung einer Kontaktquarantäne