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Weihnachten: ein Fest des Friedens?
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dafür sein. Wir alle kennen die Mechanismen, die es wenden könnten, wie das Suchen des Gesprächs, seine Emotionen zurücknehmen, das Gegenüber verstehen etc. Doch es ist manchmal echt schwierig, den ersten himmlisches Heer, das Gott lobte und sprach: Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden den Menschen seines Wohlgefallens.»
Frieden gab es damals nicht im Lande Israel, weder politisch noch sozial. Politisch 2018 ist er Bischofsvikar der Bistumsregion St. Viktor und vertritt Bischof Felix Gmür zusammen mit seiner Kollegin Brigitte Glur-Schüpfer in den Kantonen LU/ZG/SH/TG. Er ist regelmässig als Firmspender im
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Keine analoge Anwendung von Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR auf den Subordinationsfranchisingvertrag
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rechtlich selbständige Absatzmittler. Der Arbeitnehmer hingegen sei ein unselbständig Erwerbender, und seine Tätigkeit liege nicht notwendig im Bereich der Absatzmittlung. (2) Als selbständig Erwerbende würden rbotes verwehrt sei, in seiner angestammten Branche tätig zu sein, unterscheide sich nicht von derjenigen des Arbeitnehmers, der am stärksten in das Organisationskonzept seiner Vertragsgegenpartei integriert Sachverhalte. Dieser methodische Einwand entkräfte die Argumentation des Obergerichts Zürich [in seinem Urteil aus dem Jahr 1978]. Folgende Punkte liessen sich zugunsten einer analogen Anwendung von Art
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Vertragsrecht
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rechtlich selbständige Absatzmittler. Der Arbeitnehmer hingegen sei ein unselbständig Erwerbender, und seine Tätigkeit liege nicht notwendig im Bereich der Absatzmittlung. (2) Als selbständig Erwerbende würden rbotes verwehrt sei, in seiner angestammten Branche tätig zu sein, unterscheide sich nicht von derjenigen des Arbeitnehmers, der am stärksten in das Organisationskonzept seiner Vertragsgegenpartei integriert Sachverhalte. Dieser methodische Einwand entkräfte die Argumentation des Obergerichts Zürich [in seinem Urteil aus dem Jahr 1978]. Folgende Punkte liessen sich zugunsten einer analogen Anwendung von Art
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Sozialversicherungsrecht
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Kindsvater sei auch nach einer allfälligen Aufhebung des gemeinsamen Haushalts verpflichtet, für seine Kinder angemessene Unterhaltsbeiträge (Bar- und Betreuungsunterhalt) zu bezahlen. Dadurch werde die zu legen, dass diese jedenfalls von ihr als Mutter persönlich zu betreuen seien, wobei der Vater seinen Beitrag primär in Geld zu leisten habe, zumal sich zwischen den Eltern diesbezüglich offenbar noch 2015, ausgehend von einer mindestens 30%igen Arbeitsunfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit, eine seinen Einschränkungen entsprechende Invalidenrente zuzusprechen. Eventualiter sei die Angelegenheit zur
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Jugendliche nehmen Stellung
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t im Spiel sein.
Aus unserer Sicht ist inakzeptabel, dass Lindt & Sprüngli behauptet, sich auf seine Lieferanten zu verlassen, um sicherzustellen, dass die Standards eingehalten werden.
Unternehmen
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Pergola, §§ 4a und 25a V PBG
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Baubewilligungspflicht soll es mithin der Behörde ermöglichen, das Bauprojekt in Bezug auf seine räumlichen Folgen vor seiner Ausführung auf die Übereinstimmung mit der raumplanerischen Nutzungsordnung und der
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Bau- und Planungsrecht
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Baubewilligungspflicht soll es mithin der Behörde ermöglichen, das Bauprojekt in Bezug auf seine räumlichen Folgen vor seiner Ausführung auf die Übereinstimmung mit der raumplanerischen Nutzungsordnung und der
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Rechtspflege
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Vertretungsverbot auszusprechen (vgl. Fellmann/ Burger, Das Verbot von Interessenkollisionen und seine Durchsetzung im Prozess, Anwaltsrevue 1/2020 S. 14 ff.).
3. Gemäss Art. 12 lit. c BGFA haben die
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Art. 9 i.V.m. Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA – Löschung des Eintrags im Anwaltsregister
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Tatbestand der Misswirtschaft erfüllt. Ins Gewicht fiel auch, dass A. die B. AG am tt.mm.2009 über seine damalige Sekretärin C. gründen und sich als einziger Verwaltungsrat bestellen liess, dies, nachdem mit dem Anwaltsberuf nicht vereinbar sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Täter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Anwalt oder in einem privaten Umfeld gehandelt hat. Bei der Prüfung der Darlehen, welche Schuld aufgrund eines Darlehensvertrages mit Zins zurückzuzahlen gewesen sei. Aufgrund seiner Ausbildung als Anwalt und Urkundsperson habe er die ungenügende Kapitalausstattung zumindest in Kauf
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Art. 12 lit. a und c BGFA – Interessenkonflikt
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Vertretungsverbot auszusprechen (vgl. Fellmann/ Burger, Das Verbot von Interessenkollisionen und seine Durchsetzung im Prozess, Anwaltsrevue 1/2020 S. 14 ff.).
3. Gemäss Art. 12 lit. c BGFA haben die