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Verordnung zum VideoG, Videoüberwachungsverordnung, VideoV
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15. April 2016 Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, den Entwurf der Verordnung zum Videoüberwachungsgesetz, die Videoüberwachungsverordnung (VideoV), in die Vernehmlassung zu schicken mmungen Stellung zu nehmen.
Sicherheitsdirektion/Direktionssekretariat
Kontakt:
Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat Marcel Tobler Aabachstrasse 1 6300 Zug
Tel.: 041 728 50 32
E-Mail:
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09.477 s Pa.Iv. Fournier. Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung
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Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes Stellung zu nehmen. Es geht um die frühzeitige Sicherstellung der Kosten für die Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten, konkret darum, die V
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Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft
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Antwort an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK In Beantwortung Ihres Schreibens vom 9. Dezember 2008 zu oben erwähntem Betreff machen wir gerne Gebrauch von der M
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Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV): Preisfestsetzung von Arzneimitteln nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 14.12.2015 und Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall
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Wirtschaftlichkeit wird in den vorgelegten Änderungen der KVV und KLV berücksichtigt und ist aus Sicht des Kantons Zug zu begrüssen.
Anträge und Begründungen siehe Downloads.
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Anpassung des Datenschutz- und Polizeirechts
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gewählt werden. Gleichzeitig wird das Polizeirecht aktualisiert. Sicherheitsdirektion / Direktionssekretariat Kontakt: Sicherheitsdirektion Elisabeth Heer Dietrich Postfach, 6301 Zug Tel.: 041 728 50
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11.439 s Pa. Iv. Ergänzende Übergangsbestimmungen zur Einführung der Spitalfinanzierung (SGK-SR)
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gegenwärtig noch nicht vor. Grundsätzliches Die Hektik, welche die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit von National- und Ständerat bei diesem Geschäft an den Tag legen, verheisst nichts
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Gesetz über die Haltung von Hunden (Hundegesetz; HuG)
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flichten. Auf ein Verbot bestimmter Rassen wurde verzichtet.
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, das Hundegesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 31. März 2014 Stellung zu nehmen.
Kontakt: Sicherheitsdirektion Bettina Platipodis Aabachstrasse 1, 6300 Zug
Tel.: 041 728 50 45 E-Mail: info.sd@zg.ch
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Antwort an die Stiftung Weg der Schweiz
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Stiftung Weg der Schweiz; Bericht «Sicherung des Fortbestandes» – Auflösung der Stiftung
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Revision des Zivildienstgesetzes
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sind in Gesetz und Bericht zu präzisieren.
Bezüglich des Themas Einsätze im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz, Katastrophen und Notlagen, sind das Gesetz und der Bericht zu Art. 3a, Art. 4, Art
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Antwort an den Bund
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Vernehmlassung zur Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 – Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit, Bereich Aussengrenzen und Visa