-
Antwort an die KKJPD
-
Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen
-
Verordnung über die Sicherung und Rückerstattung von Investitionsbeiträgen an Dritte (VSRI)
-
Verordnung über die Sicherung und Rückerstattung von Investitionsbeiträgen an Dritte (VSRI)
-
Via sicura
-
Varianten zum Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr
-
Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes
-
geprüft und unter der Federführung der Finanzdirektion bei der Gesundheitsdirektion, der Sicherheitsdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion ein Mitberichtsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse des
-
Videoüberwachungsgesetz (VideoG)
-
Einsatz von Videoüberwachungen. Sicherheitsdirektion/Direktionssekretariat Kontakt: Sicherheitsdirektion Marcel Tobler, Direktionssekretariat Postfach, 6301 Zug Tel.: 041 728 50 20 E-Mail: info.sd@zg
-
Beilage
-
Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen
-
Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (ETS 201)
-
Antwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement Sehr geehrte Frau Bundesrätin Ihr Departement hat uns am 20. April 2009 eingeladen, zu der obgenannten Europaratskonvention Stellung zu
-
Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen
-
Antwort an die Eidgenössische Finanzverwaltung Sehr geehrter Herr Bundespräsident Wir nehmen Bezug auf Ihre Einladung zur Vernehmlassung vom 16. September 2009 und äussern uns wie folgt: Anträge:
-
Vernehmlassungsantwort an den Bund
-
zum Sicherheitskontrollgesetz
-
SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitsnehmerforderungen - Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Kommission
-
rung von Arbeitnehmerforderungen im Gesetz aufgenommen werden sollen oder nicht, ist aus unserer Sicht nicht massgebend. Das Bundesgericht wird in jedem Fall seine Praxis stets weiterentwickeln, ob diese gegeben ist. Dies umso mehr, als die Konkursverwaltungen als nicht direkt Beteiligte immer nur aus der Sicht eines Dritten argumentieren können, zumal ihnen die tatsächlichen Verhältnisse nicht aus eigener