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§ 34 SchulG, Art. 301 ZGB und § 44 Abs. 2 EG ZGB
familiäre Situation mit unsicherer Betreuung und Zuwendung, welche sich ebenfalls auf den Schulerfolg auswirkt. Diese Abklärungen decken sich zudem mit den Feststellungen der Klassenlehrperson und des Psychologen Arzt müsse. Sie gehen davon aus, dass keine Lernbehinderung vorliegt, welche eine Sonderschulung nach sich ziehe. Demgegenüber hält die Vorinstanz fest, die Voraussetzungen für eine Sonderschulung in der oft keine angemessene Kleidung. Dem Bericht von X. vom 25. Februar 2013 ist zu entnehmen, dass er sich vorwiegend für den älteren Bruder von A. engagiere. Verschiedene Faktoren im familiären Bereich führten
Adress- und Stimmberechtigungsbekanntgabe zum Versand von Abstimmungshilfen
Couvert mit den offiziellen Abstimmungsunterlagen zukommen lasse (Postulat 14.3104). Es stellte sich somit aus Sicht des DSB die Frage, ob die Beantwortung des Postulats durch den Bund abzuwarten wäre. Am Rahmen der Abklärungen über die Möglichkeit eines Easyvote-Abonnements für den Kanton Zug stellte sich die Frage, ob die Zuger Gemeinden Namen und Adressen ihrer 18- bis 25-jährigen Stimmberechtigten dem Personendaten der Kategorie 4 (öffentliche Personendaten) [...]». Dazu hielt der DSB fest, dass es sich bei Namen und Adressen der 18- bis 25-jährigen Stimmberechtigten, die im Kanton Zug gemeldet sind
Volksschule
familiäre Situation mit unsicherer Betreuung und Zuwendung, welche sich ebenfalls auf den Schulerfolg auswirkt. Diese Abklärungen decken sich zudem mit den Feststellungen der Klassenlehrperson und des Psychologen Arzt müsse. Sie gehen davon aus, dass keine Lernbehinderung vorliegt, welche eine Sonderschulung nach sich ziehe. Demgegenüber hält die Vorinstanz fest, die Voraussetzungen für eine Sonderschulung in der oft keine angemessene Kleidung. Dem Bericht von X. vom 25. Februar 2013 ist zu entnehmen, dass er sich vorwiegend für den älteren Bruder von A. engagiere. Verschiedene Faktoren im familiären Bereich führten
Art. 22 SchKG
ohne vorgängigen Erlass einer entsprechenden Verfügung des Betreibungsamtes fortgesetzt, erweist sich dies als nichtig, falls der Schuldner nicht durch sein Verhalten für die Fortsetzung der Betreibung In BGE 85 III 16 f. zweifelte das Bundesgericht diese Rechtsprechung an und hielt fest: «Man kann sich ernstlich fragen, ob einem Schuldner, dessen rechtzeitig erklärter Rechtsvorschlag vom Betreibungsamt missverstandene Erklärung oder auf andere Weise zur Fortsetzung der Betreibung Anlass gegeben. Es lässt sich die Ansicht vertreten, in solchen Fällen dürfe der Schuldner, der fristgemäss Rechtsvorschlag erhoben
Datenerhebungen durch die Spitex
Auskünfte zu ihren persönlichen Verhältnissen geben (Fragebogen RAI-HC Schweiz/MDS-HC). Sie erkundigte sich beim Datenschutzbeauftragten über die Zulässigkeit dieser Datenerhebung.Aus der Stellungnahme des und die gemeindlichen Verwaltungen im Kanton Zug zuständig. Bei der Spitex Kanton Zug handelt es sich um eine private Organisation, ist sie doch als Verein konstituiert. Allerdings nimmt sie im Bereich Aus letzterer Bestimmung geht zusammengefasst Folgendes hervor: Die ärztliche Anordnung muss sich auf die Bedarfsabklärung stützen (Abs. 1). Die Bedarfsabklärung umfasst die Beurteilung der Ges
Art. 450e Abs. 5 ZGB; Art. 29 BV
auch Art. 5 und 6 EMRK). Den Akten lässt sich mehrfach entnehmen, dass der seit 2007 in der Schweiz weilende Beschwerdeführer sehr wohl Englisch versteht und sich in dieser Sprache durchaus gewählt auszudrücken der Beschwerdeführer an der Anhörung teilnahm, sehr wohl in der Lage war, sich einen Eindruck von ihm zu verschaffen, und er sich auch klar dahingehend äussern konnte, dass er nicht bereit sei, auch nur bei der Ermahnung des Dolmetschers zur richtigen Übersetzung angedrohten Freiheitsstrafe, die er auf sich selber bezog – und schliesslich verliess er die Anhörung. Anschliessend wurde in Abwesenheit des
Art. 41 SchKG
die gleiche Forderung gleichzeitig nebeneinander mehrere Betreibungen führen kann. Der Gläubiger hat sich in einem solchen Fall für die eine oder andere Betreibung zu entscheiden.Aus den Erwägungen: 1 erten Forderungen die Betreibung auf Pfandverwertung zu erheben ist, steht es dem Schuldner frei, sich einer anderen Betreibungsart zu unterziehen. Er hat aber das Recht – abgesehen von den Fällen der und der Betreibung für grundpfandgesicherte Zinsen und Annuitäten – zu verlangen, dass der Gläubiger sich an das Pfand hält, bevor dieser auf dem Wege der Pfändung oder des Konkurses in das übrige Vermögen
Update Bildungspolitik — Dezember 2016 / Januar 2017
Abschlussdossier: Seit drei Jahren ist der Kanton wieder aktiv aufsichtlich tätig. In der Folge zeigt sich mitunter Anpassungsbedarf (bspw. kürzlich Zuweisungen in die Werkschule), diesmal bezüglich Zuweisung ). Da KRB zeitlich beschränkt ist, wird in zwei Jahren eine neue Lagebeurteilung notwendig. Falls sich Konzept und Wochenstundentafel nicht bewähren, muss Änderung beim Bildungsrat beantragt werden. voraussichtlich aufgebrauchten Reserven – die PH Zug vor etwelche Herausforderungen stellen. Diese werden sich auch in der Budgeterstellung 2018 zeigen. Der Fokus des Leistungsauftrags 2018 (zu verabschieden an
Update Bildungspolitik – Dezember 2020
Bildung und Kultur führten über die Festtage zwei gemeinsame Lagerapporte durch. Für die Schulen ergab sich keine neue Situation. Kantonsrat Neue Kantonsratspräsidentin ist Esther Haas (ALG), Vizepräsident ob es um Tagesschulen nach dem Muster Stadt Zürich geht, wo die Wahlfreiheit der Eltern, wenn sie sich grundsätzlich für die Tagesschule entschieden haben, eingeschränkt ist. Regierungsrat Neuer Landammann Freihofer informiert über das Projekt Überprüfung der Schulleitungsstrukturen der KSZ. Im Zug von mehreren sich anbahnenden Mutationen (z. B. Pensionierungen, Rücktritte) will die KSZ ihre Schulleitungsstrukturen
Update Bildungspolitik — Juni, Juli, August 2018
eingegangen sind. Die Einsprachen sollen ordentlich behandelt werden, der November-Abstimmungstermin lässt sich dadurch nicht halten. Man will versuchen, die Einsprachen zu bereinigen. In jedem Fall werden aber zu motivieren, Interviews kommen zu selten zustande. Mehrere kurze Unterrichtsbesuche durch EE: Hat sich sehr positiv entwickelt, kein Widerstand der Lehrpersonen; Rückmeldungen von Schulleitungen: auch geht auch um das richtige Mass zw. Selbstverantwortung und Steuerung. Zusammenarbeit KLP / SHP: hat sich stark verbessert, muss ein Entwicklungsfokus bleiben. Unterrichtsqualität: Wird vermehrt gemeinsam

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