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2961.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
(NFA) Die Zahlungen des Kantons Zug in den NFA haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Die Stawiko hat sich erkundigt, wann und wie sich das gute Jahresergebnis 2018 auf die Zahlun- gen des der Gerichte, der Ombuds- und der Datenschutzstelle übt sie die Oberauf- sicht in den finanziellen Belangen aus. Die Stawiko hat sich einen vertieften Einblick bezüglich Ge- setzmässigkeit, Sparsamkeit, steuerliche Be- messungsjahr 2017 war. Dieses wird sich in den NFA-Zahlungen der Jahre 2021, 2022 und 2023 auswirken. Die Steuerbemessungsgrundlagen wirken sich jeweils mit 4-6 jähriger Verzögerung auf die
Fähigkeitsausweis im Personenverkehr obligatorisch
und Fahrer nach, dass sie über die nötigen Kompetenzen für den Transport vonPersonen verfügen und sich regelmässig weiterbilden. Ab dem 1.9.2014 gilt das auch für denGüterverkehr (Kat. C und C1). Seit
2243.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vorzunehmen, da diese sich bewährt habe. Die heutige Regelung belässt den Regierungsratsmitgliedern, die sich voll bis zum letzten A r- beitstag für den Kanton einsetzen, die Möglichkeit, sich während eines ha Regierungsräte diesen zusätzlichen Ein- satz leisten und sich auch bereit erklären, beispielsweise ein Kommissionspräsidium zu übe r- nehmen. Würden sich die Regierungsratsmitglieder nicht mehr bereit erklären te diesen zusätzlichen Einsatz leisten und sich bereit erklären, auch mehr als gesetzlich vorgeschrieben in einem Gremium mitzuwirken. Hinzu kommt, dass sich Zug aus Achtung der föderalen Organisationsfreiheit
2374.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vorzunehmen, da diese sich bewährt habe. Die heutige Regelung belässt den Regierungsratsmitgliedern, die sich voll bis zum letzten A r- beitstag für den Kanton einsetzen, die Möglichkeit, sich während eines ha Regierungsräte diesen zusätzlichen Ein- satz leisten und sich auch bereit erklären, beispielsweise ein Kommissionspräsidium zu übe r- nehmen. Würden sich die Regierungsratsmitglieder nicht mehr bereit erklären te diesen zusätzlichen Einsatz leisten und sich bereit erklären, auch mehr als gesetzlich vorgeschrieben in einem Gremium mitzuwirken. Hinzu kommt, dass sich Zug aus Achtung der föderalen Organisationsfreiheit
2373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vorzunehmen, da diese sich bewährt habe. Die heutige Regelung belässt den Regierungsratsmitgliedern, die sich voll bis zum letzten A r- beitstag für den Kanton einsetzen, die Möglichkeit, sich während eines ha Regierungsräte diesen zusätzlichen Ein- satz leisten und sich auch bereit erklären, beispielsweise ein Kommissionspräsidium zu übe r- nehmen. Würden sich die Regierungsratsmitglieder nicht mehr bereit erklären te diesen zusätzlichen Einsatz leisten und sich bereit erklären, auch mehr als gesetzlich vorgeschrieben in einem Gremium mitzuwirken. Hinzu kommt, dass sich Zug aus Achtung der föderalen Organisationsfreiheit
2303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vorzunehmen, da diese sich bewährt habe. Die heutige Regelung belässt den Regierungsratsmitgliedern, die sich voll bis zum letzten A r- beitstag für den Kanton einsetzen, die Möglichkeit, sich während eines ha Regierungsräte diesen zusätzlichen Ein- satz leisten und sich auch bereit erklären, beispielsweise ein Kommissionspräsidium zu übe r- nehmen. Würden sich die Regierungsratsmitglieder nicht mehr bereit erklären te diesen zusätzlichen Einsatz leisten und sich bereit erklären, auch mehr als gesetzlich vorgeschrieben in einem Gremium mitzuwirken. Hinzu kommt, dass sich Zug aus Achtung der föderalen Organisationsfreiheit
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
oder Beistand, hat er sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden.1) * 2 Auf Verlangen des Gemeinderates kann die Aufsichtsbehörde an Sitzungen einer Gemeindebehörde teilnehmen oder sich vertreten lassen. § 36 g des Kantons 1 Der Kanton kann sich an der Zusammenarbeit der Gemeinden beteiligen. § 42 Beteiligung von Gemeinden anderer Kantone 1 An der Zusammenarbeit können sich nach den Grundsätzen dieses Geset- 16 171.1 § 57a * Meldepflicht 1 Wer sich in einer Einwohnergemeinde niederlassen oder sich, bei auswärti- gem Wohnsitz, länger als drei Monate aufhalten will, hat sich innert 14 Ta- gen nach Ankunft bei
1766.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
iz treffen sich auch die öV-Verantwortlichen aus dem Grossraum Zürich (Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Schwyz, Glarus, Aargau und Zug) in der KöV Zürich. Dieses Gremium hat sich in letzter Zeit Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen einen Bericht, der sich auf einen Prüfungsauftrag des Kantonsrats im Zusammenhang mit der Verwendung des Ertragsüberschusses Darlehen bis insgesamt 400 Mio. Franken zur Vorfinanzierung von wichtigen Bahnprojekten vereinbaren oder sich an den Zinskosten von Vorfinanzierungen Dritter beteiligen können. Zur Freigabe ist ab einem Be- trag
1804.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
iz treffen sich auch die öV-Verantwortlichen aus dem Grossraum Zürich (Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Schwyz, Glarus, Aargau und Zug) in der KöV Zürich. Dieses Gremium hat sich in letzter Zeit Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen einen Bericht, der sich auf einen Prüfungsauftrag des Kantonsrats im Zusammenhang mit der Verwendung des Ertragsüberschusses Darlehen bis insgesamt 400 Mio. Franken zur Vorfinanzierung von wichtigen Bahnprojekten vereinbaren oder sich an den Zinskosten von Vorfinanzierungen Dritter beteiligen können. Zur Freigabe ist ab einem Be- trag
1857.2 - Antwort des Regierungsrates
abgilt. Es liegen Erhebungen vor, in welcher Höhe sich eine solche Abgeltung bewegen könnte. Der Kanton Zug wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass sich die Abgeltung des Stand- ortvorteils nicht als Damit verschliesst sich der Kanton Luzern nicht vor einem weiteren Ausbau dieses Fachbereichs, will aber dessen Entwicklung in Zukunft stärker kontrollieren und damit zur Sicherung der Qualität beitragen rat und den Konkordatsrat einzubringen. Aus Sicht des Kantons Luzern ist die Inkraftsetzung neuer Rechtsgrundlagen für die FHZ nicht gefährdet, sofern sich die Partner in diesem Punkt einig werden. Diese

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