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Steuerrecht
worden. Dies ergibt sich auch aus einer Aktennotiz eines Telefongesprächs der Grundstückgewinnsteuer-Kommission mit der Gebäudeversicherung vom 21. Juni 2011, aus der sich ergibt, dass es sich praktisch bei wird indessen aus bodenpolitischer Sicht grundsätzlich eingewendet, dass er nicht den haushälterischen Umgang mit Wohnraum fördert. In die gleiche Richtung wirkt sich der Umstand aus, dass das Bundesgesetz weiter, dass sich der Wohnbedarf der in einem Einfamilienhaus oder in einer Wohnung nach der Verkleinerung des Haushalts verbleibenden Personen häufig auf die frei gewordenen Räume ausdehnt, was sich auch im
Rechtspflege
. Bei der als Vi act. 1/4 eingereichten Urkunde handle es sich demnach nicht um eine Kopie im Sinne von Art. 180 ZPO. Entsprechend könne sich die Beschwerdegegnerin auch nicht auf die gesetzliche Vermutung Kopie einer Datei». Dementsprechend kann sich die Beschwerdegegnerin auch auf die gesetzliche Vermutung von Art. 178 ZPO berufen (wonach eine Partei, die sich auf eine Urkunde beruft, deren Echtheit zu denen er sich potentiell in Konflikt zu eigenen oder anderen ihm zur Wahrung übertragenen Interessen begibt. So genügt es beispielsweise für die Bejahung eines Interessenkonflikts, dass sich der Anwalt
Politische Rechte und Bürgerrecht
Das Gesetz ist in erster Linie aus sich selbst, d.h. nach Wortlaut, Sinn und Zweck und den ihm zugrunde liegenden Wertungen und Zielsetzungen auszulegen; dabei hat sich die Gesetzesauslegung vom Gedanken Durchführung der Genossenversammlung der Korporation Zug vom 17. Juni 2013 geltend. Vielmehr richteten sich seine Vorbringen in materieller Hinsicht klar gegen die §§ 5 und 10 der revidierten Statuten mit dem einschlägig, weshalb darauf verwiesen werden kann. Die erwähnten Bundesgerichtsentscheide beziehen sich aber auf die damals einschlägige Regelung der staatsrechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht mit
§§ 3, 17, 17bis, 138 GG, § 67 Abs. 2 aWAG, §§ 27, 28, 73 KV, Art. 8, 35, 50 Abs. 1 BV
Das Gesetz ist in erster Linie aus sich selbst, d.h. nach Wortlaut, Sinn und Zweck und den ihm zugrunde liegenden Wertungen und Zielsetzungen auszulegen; dabei hat sich die Gesetzesauslegung vom Gedanken Durchführung der Genossenversammlung der Korporation Zug vom 17. Juni 2013 geltend. Vielmehr richteten sich seine Vorbringen in materieller Hinsicht klar gegen die §§ 5 und 10 der revidierten Statuten mit dem einschlägig, weshalb darauf verwiesen werden kann. Die erwähnten Bundesgerichtsentscheide beziehen sich aber auf die damals einschlägige Regelung der staatsrechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht mit
2018: Verwaltungsgericht
ist gestützt auf den Dienstbarkeitsvertrag verpflichtet, sich an die Vorgaben des Quartiergestaltungsplans zu halten. Damit handelt es sich aus Sicht des Gemeinderats bei der vorliegenden Baubewilligung um Schutzobjekte, welche rund 250 Meter entfernt sind und keinen unmittelbaren Sichtbezug haben. Die Mobilfunkanlage ordnet sich somit gemäss dem Entscheid des Regierungsrats gut in die Umgebung ein. Betreffend stützte sich weiter auf die Ergebnisse des durchgeführten Augenscheins. Damit nahm der Regierungsrat eine rechtliche Prüfung des § 32 Abs. 2 lit. b PBG vor. Das Verwaltungsgericht schliesst sich der Beurteilung
2008: Verwaltungsgericht
Abklärungen, aus denen sich ergeben hätte, welche Bauten und Anlagen mit einiger Sicherheit und für welche Zwecke erstellt worden wären. In Bezug auf die Verhältnismässigkeit hat sich im Ergebnis gezeigt Das Verwaltungsgericht hat sich zu den Anforderungen eines Bebauungsplans geäussert. Danach muss jeder Bebauungsplan für sich allein die gesetzlichen Voraussetzungen von § 32 PBG erfüllen. Es genügt ht vereinbart wurde, erfolgen soll. Ob es sich um eine unzumutbare Mehrbelastung im Sinne von Art. 739 ZGB handelte, konnte nicht geprüft werden, da es sich um eine zivilrechtliche Frage handelte. Das
Vive le français – Ist Motivation lernbar?
Nur wenn Lernende sich sicher fühlen, werden sie sich erlauben immer und immer wieder Fehler zu machen, etwas zu wagen und Neues zu riskieren, und so werden sie zunehmend an Sicherheit gewinnen.4. Erfa sie sich steigern? Warum fallen Knaben in gewissen Schulfächern eher durch Desinteresse auf als Mädchen, z. B. im Fach Französisch, und wie liesse sich das ändern? Dieser Artikel begibt sich auf Ziele erreichen können. Wenn Lernende realisieren, dass sich ihr Einsatz lohnt, stärkt sich dadurch auch das Vertrauen in ihre Fähigkeiten und an sich selbst (Stern, 2005, S. 153–69; Ziegler, Stern & Neubauer
Ausländerrecht
selbst diese kurze Aktennotiz in sich selbst widersprüchlich, sodass es willkürlich wäre, wenn man darauf abstellen würde. Im Übrigen ist sie auch aus rechtlicher Sicht ungenügend, da sie nicht von den Begründung erwog es im Wesentlichen, X. könne sich für sein Aufenthaltsrecht nicht (mehr) auf die Ehe mit einer Schweizerin berufen. Ausserdem habe er sich zumindest die beiden letzten Verlängerungen der Behörde muss sich zwar grundsätzlich mit den Parteivorbringen auseinandersetzen, sie muss dabei aber nicht jede einzelne tatsächliche Behauptung im Einzelnen widerlegen, sondern darf sich auf das Ents
Bau- und Planungsrecht
befänden sich keine Gebäude, an dem sich der Neubau ausrichten könnte. Diese Feststellung des Gemeinderats sei augenscheinlich falsch. Wenn eine Baute in der Ortsbildschutzzone geplant sei, so müsse sich diese gemeindliche Baufachkommission und die kantonale Denkmalpflege, einhellig der Auffassung seien, dass sich das umstrittene Bauprojekt nicht ansatzweise in das von der Ortsbildschutzzone erfasste Ortsbild einfügen zten Kolonialstilhäuser sowie das benachbarte Gebäude (...) das Ortsbild prägen. Der Neubau müsse sich vom äusseren Erscheinungsbild her an diesen Gebäuden in der Ortsbildschutzzone orientieren. Das zum
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
befänden sich keine Gebäude, an dem sich der Neubau ausrichten könnte. Diese Feststellung des Gemeinderats sei augenscheinlich falsch. Wenn eine Baute in der Ortsbildschutzzone geplant sei, so müsse sich diese gemeindliche Baufachkommission und die kantonale Denkmalpflege, einhellig der Auffassung seien, dass sich das umstrittene Bauprojekt nicht ansatzweise in das von der Ortsbildschutzzone erfasste Ortsbild einfügen zten Kolonialstilhäuser sowie das benachbarte Gebäude (...) das Ortsbild prägen. Der Neubau müsse sich vom äusseren Erscheinungsbild her an diesen Gebäuden in der Ortsbildschutzzone orientieren. Das zum

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