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12832 Inhalte gefunden
Wegen einer Aufsatznote vor Gericht
gesteht sich das Gericht dann eben doch zu. Denn wenn eine Benotung nicht haltbar ist, dann ist sie willkürlich. Und bei Willkür müssen die Rechtsmittelinstanzen eingreifen. Darauf lohnt sich etwas näher Gerichte befassen sich selten mit Noten und bemängeln diese noch seltener. 2016 war dies aber wieder einmal der Fall. Das Corpus Delicti: Ein Aufsatz. Oder doch ein Hut? Von Alexander Lioris* ... Gerichte Gerichte befassen sich selten mit Noten und bemängeln diese noch seltener. 2016 war dies aber wieder einmal der Fall. Das Corpus Delicti: Ein Aufsatz. Oder doch ein Hut? Von Alexander Lioris* Vom K
«Risch der Zukunft» – Ortsentwicklung
Gemeinde Risch engagiert sich für eine hohe Lebensqualität Gemeinde Risch engagiert sich für eine hohe Lebensqualität In der Gemeinde Risch haben die Ortsplanungsrevision sowie die Zentrumsgestaltung Simone Wigger und Francesco Zoppi am ersten Dialoganlass. Im Anschluss an die Präsentation tauschten sich die Rischerinnen und Rischer bei einem Apéro mit dem Gemeinderat und den anwesenden Fachpersonen über en Verkehr angeschlossen sind und einen attraktiven Aufenthalt ermöglichen. Darüber hinaus möchte sich die Gemeinde weiterhin als unternehmensfreundlicher, offener Wirtschaftsstandort für lokale sowie
Einbürgerung und Bürgerrecht
Gerne können Sie sich hier über die verschiedenen Einbürgerungsverfahren informieren. Interessieren Sie sich für eine Einbürgerung? Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst ist die kantonale Aufsichtsbehörde Bürgerrechte und Zivilstandswesen. Personen, die sich im Kanton Zug einbürgern lassen wollen, können ihre Unterlagen elektronisch einreichen. Gerne können Sie sich hier über die verschiedenen Einbürgerung Ihre Fragen sowie alle notwendigen Unterlagen für den Antrag Ihres Einbürgerungsverfahrens wenden Sie sich an den Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug . Sollten Sie dort persönlich vorstellig werden, bringen
Art. 8 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 IVG
verbunden mit der Möglichkeit, sich mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und/ oder Klienten auseinandersetzen, sich gegen diese abgrenzen zu müssen. Entsprechende Probleme könnten sich in-des auch ausserhalb des dauerhaften und wesentlichen Verbesserung der Erwerbsmöglichkeit gesprochen werden kann, lässt sich sicherlich nicht sagen und die Belege von Naturheilpraktikerin R. bieten hierfür auch keinen verwertbaren Verdienstmöglichkeiten fest, damit hinreichend gewährleistet sei, dass sich das Erwerbseinkommen im neuen Beruf auf weitere Sicht ungefähr im gleichen Rahmen bewege wie im ursprünglichen, müssten im A
Enteignung
Enteignung nicht verfassungskonform ist, stellt sich dennoch die Frage, ob er hier im Einzelfall Anwendung finden darf. Der Beschwerdegegner 1 beruft sich dazu auf seinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit en, dass sich der Beschwerdegegner 1 nicht auf Verkaufsverhandlungen einliess und auf Kaufangebote gar nicht erst reagierte. Auch am Enteignungs- resp. Schätzungsverfahren beteiligte er sich aus dem Gericht Nachbarn erfolgte, der hier zu beurteilende Sachverhalt sich daher formalrechtlich grundlegend von den anderen unterscheidet. Insofern lassen sich hier finanzielle Ansprüche des Beschwerdegegners 1 nicht
Enteignungsentschädigung
Enteignung nicht verfassungskonform ist, stellt sich dennoch die Frage, ob er hier im Einzelfall Anwendung finden darf. Der Beschwerdegegner 1 beruft sich dazu auf seinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit en, dass sich der Beschwerdegegner 1 nicht auf Verkaufsverhandlungen einliess und auf Kaufangebote gar nicht erst reagierte. Auch am Enteignungs- resp. Schätzungsverfahren beteiligte er sich aus dem Gericht Nachbarn erfolgte, der hier zu beurteilende Sachverhalt sich daher formalrechtlich grundlegend von den anderen unterscheidet. Insofern lassen sich hier finanzielle Ansprüche des Beschwerdegegners 1 nicht
Grundsätzliche Stellungnahmen
n Daten handelt es sich in aller Regel um besonders schützenswerte Personendaten bzw. Persönlichkeitsprofile). Andererseits müssen die Daten durch angemessene Sicherheitsmassnahmen vor missbräuchlicher Unterlagen aktiv in Bearbeitung sind, bewahrt das verantwortliche Organ (hier der SPD) diese sicher bei sich auf. Danach verbleiben die Unterlagen noch solange beim verantwortlichen Organ, als Zahlungs- nicht bloss diejenigen, die sich an die Mütter-/Väterberatung wendeten. Sie gelangte in der Folge an die Datenschutzstelle und bat um eine Einschätzung, ob Variante 1 aus Sicht des Datenschutzes umsetzbar
Aus der Praxis der Datenschutzstelle
n Daten handelt es sich in aller Regel um besonders schützenswerte Personendaten bzw. Persönlichkeitsprofile). Andererseits müssen die Daten durch angemessene Sicherheitsmassnahmen vor missbräuchlicher Unterlagen aktiv in Bearbeitung sind, bewahrt das verantwortliche Organ (hier der SPD) diese sicher bei sich auf. Danach verbleiben die Unterlagen noch solange beim verantwortlichen Organ, als Zahlungs- nicht bloss diejenigen, die sich an die Mütter-/Väterberatung wendeten. Sie gelangte in der Folge an die Datenschutzstelle und bat um eine Einschätzung, ob Variante 1 aus Sicht des Datenschutzes umsetzbar
§ 17bis und §§ 73 bis 79 GG, §§ 67–69 WAG, Art. 34 BV
igten wie folgt: «Alle diese Rügen und Bedenken sind aus der Sicht der Versammlungsdemokratie gewissermassen systembedingt. Sie haben sich gegenseitig überschneidende und kompensierende Auswirkungen und Urnenabstimmungen lässt sich zudem nicht auf die Versammlungsdemokratie übertragen. Es wird auf die Ausführungen unter Ziff. 8 der Erwägungen hingewiesen. Im BGE 121 I 138 hat sich das Bundesgericht gegenüber Abstimmungen gerügt werden. Frist, Form und Verfahren der gemeindlichen Stimmrechtsbeschwerde richten sich gemäss § 17 bis Abs. 2 GG nach den §§ 67–69 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG, BGS 131.1). Die
Stimmrecht
igten wie folgt: «Alle diese Rügen und Bedenken sind aus der Sicht der Versammlungsdemokratie gewissermassen systembedingt. Sie haben sich gegenseitig überschneidende und kompensierende Auswirkungen und Urnenabstimmungen lässt sich zudem nicht auf die Versammlungsdemokratie übertragen. Es wird auf die Ausführungen unter Ziff. 8 der Erwägungen hingewiesen. Im BGE 121 I 138 hat sich das Bundesgericht gegenüber Abstimmungen gerügt werden. Frist, Form und Verfahren der gemeindlichen Stimmrechtsbeschwerde richten sich gemäss § 17 bis Abs. 2 GG nach den §§ 67–69 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG, BGS 131.1). Die

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