-
Gemeinderat wehrt sich gegen Erpressung
-
einzelne Mitglied des Gemeinderats für sich Strafantrag wegen übler Nachrede, eventuell Verleumdung und subsidiär Beschimpfung. Der Gemeinderat verweist darauf, dass es sich beim Unwetter vom 7. Juni 2012 um seiner Zucht verantwortlich zu sein und bezeichnet dies als "gravierendes Verbrechen". Dabei bezieht er sich auf die Folgen eines Unwetters im Juni 2012. Damals seien „fünf junge Häsli“ ertrunken. Drei weitere "Entrüstung und Wut gegenüber den Verantwortlichen" auszulösen.
Der Gemeinderat Risch verwehrt sich in aller Form gegen die im Erpresserbrief gemachten Unterstellungen und Beleidigungen und hat gegen
-
Gerichtspraxis
-
abschliessend beurteilen lässt sich indes, wie es sich mit den übrigen Kosten verhält: Der Aufstellung, enthalten im Schreiben der ESTV vom 23. August 2019 (BF-act. 10), lässt sich nichts Genaueres entnehmen dass sich dadurch wohl das Leben der Patientin wird verlängern lassen, von der Massnahme aber nicht zu erwarten ist, dass sich dadurch eine Krankheits- und Behandlungseinsicht einstellt oder sich das Leiden habe sich das Parlament gemäss den Materialien bewusst für ein erhebliches Ermessen der kantonalen Behörden entschieden. Ein grosser Ermessensspielraum ergebe sich auch aus dem Umstand, dass es sich bei
-
Verwaltungspraxis
-
sofern sich diese jeweils an die baurechtlichen Vorgaben halten. Ob sich ein Bauvorhaben in die Umgebung einordnet, wird denn auch von der Baubewilligungsbehörde im Einzelfall geprüft. Würde sich dabei der Rasenfläche abgestellt, also in einiger Entfernung zur bestehenden Garage. Inwiefern sich diese Bauten aus Sicht der Einordnung nicht miteinander vertragen, ist somit nicht ersichtlich. Der projektierte Ungleichbehandlung des Beschwerdeführers lasse sich also nicht rechtfertigen. Wenn in anderen Kantonen gleichartige Mechanismen aufgegeben würden, weil sie sich nicht mit Art. 8 BV vereinbaren liessen, dann
-
Bodenschutz lohnt sich (BAFU)
-
Für einen wirksamen Bodenschutz im Hobau. Tipps und Richtlinien für die Planung.
-
Sozialversicherung
-
verbunden mit der Möglichkeit, sich mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und/ oder Klienten auseinandersetzen, sich gegen diese abgrenzen zu müssen. Entsprechende Probleme könnten sich in-des auch ausserhalb des schliesslich die Neigung zu androgenetischer Alopezie sichtbar. Die Versicherte fühle sich durch ihre stark sichtbare Alopezie kosmetisch sehr beeinträchtigt. Sie, Dr. I., bitte deshalb um Übernahme der dauerhaften und wesentlichen Verbesserung der Erwerbsmöglichkeit gesprochen werden kann, lässt sich sicherlich nicht sagen und die Belege von Naturheilpraktikerin R. bieten hierfür auch keinen verwertbaren
-
Medienmitteilung "Zugerinnen und Zuger fühlen sich gesund" (12. Mai 2014)
-
88 Prozent der Zugerinnen und Zuger fühlen sich gesund oder gar sehr gesund. Dieses erfreuliche Ergebnis geht aus den Zahlen der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012 hervor, welche die Zuger Ges
-
Sozialversicherung
-
Das Thema habe sich dann von Februar bis Oktober immer wieder ergeben. Während der ganzen Zeit seien keine Investoren gefunden worden. Die Besitzverhältnisse wie die unsichere Sicherheitslage in Nigeria hätten nennen die Personen, die sich auf Gesuch hin von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Nach Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV hat der Bundesrat die Möglichkeit, Personen, die sich ausschliesslich zur ärztlichen chts vom 8. April 2008 9C_217/2007 Erw. 3.1).
Gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV können sich Personen, welche sich ausschliesslich zum Zweck ärztlicher Behandlung oder zur Kur in der Schweiz aufhalten,
-
Noten haben sich bewährt: Vernehmlassung Promotionsreglement
-
Juni können zum Entwurf des Bildungsrats Stellungnahmen eingereicht werden. Noten und Zeugnisse haben sich für die Bewertung von Leistungen in der Schule bewährt. Für die Übersetzung der Beurteilung in eine Entwurf können Stellungnahmen eingereicht werden.
Von Lukas Fürrer*
Noten und Zeugnisse haben sich für die Bewertung von Leistungen in der Schule bewährt und begrenzen den Aufwand. Mit der Zustimmung ung bekräftigt. Seit dem 1. Januar 2016 gilt zusätzlich ein (Noten-)Orientierungswert, an welchem sich eine Zuweisung an ein Gymnasium oder eine andere Mittelschule orientieren muss. Mit Blick auf die
-
MM und Einladung - Klimafitter Wald - Kanton Zug beteiligt sich an Forschungsprojekt.pdf
-
MM und Einladung - Klimafitter Wald - Kanton Zug beteiligt sich an Forschungsprojekt
-
Sozialversicherungsrecht
-
aus der selbständigen Tätigkeit der Versicherten. Die X sicherte ihm die Zusprechung einer 100 %igen UVG-Rente zu und die Parteien einigten sich auch über den Haftpflichtschaden (gemäss einer Aktennotiz beurteilen. Nicht massgebend ist dabei, ob sich der entsprechende Arbeitnehmer in der Schweiz oder im Ausland aufhält. Massgebend ist einzig und allein, wo sich der Mittelpunkt des wirtschaftlichen Geschehens Kausalzusammenhang besteht und es erübrigen sich Weiterungen in dieser Hinsicht. Damit entfällt eine Leistungspflicht der Beschwerdegegnerin. Die Beschwerde erweist sich insgesamt als unbegründet und ist daher